Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden

Telefon
Rufen Sie den Ideenschutz Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung

Fragen
Stellen Sie Ihre Ideenschutz Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen

Beauftragen
Konkrete Ideenschutz Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen

E-Mail
Ihr direkter Weg zur Ideenschutz Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung

Ideenschutz Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de

Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an

Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln

Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden

In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht

Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien

Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Ideenschutz
Rechtsanwalt für Ideenschutz suchen
Rechtsanwälte für Ideenschutz finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Ideenschutz zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Ideenschutz Rechtsanwälte der Top Städte finden
Ideenschutz Berlin, Ideenschutz Bielefeld, Ideenschutz Bochum, Ideenschutz Bonn, Ideenschutz Bremen, Ideenschutz Dortmund, Ideenschutz Dresden, Ideenschutz Duisburg, Ideenschutz Düsseldorf, Ideenschutz Erlangen, Ideenschutz Essen, Ideenschutz Frankfurt, Ideenschutz Hamburg, Ideenschutz Hannover, Ideenschutz Köln, Ideenschutz Leipzig, Ideenschutz Mannheim, Ideenschutz München, Ideenschutz Nürnberg, Ideenschutz Stuttgart, Ideenschutz Wolfsburg, Ideenschutz Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Ideenschutz
Informationen zu Ideenschutz
Als Ideenschutz bezeichnet man alle Maßnahmen, die dem Schutz von kreativen, schöpferischen oder auch wettbewerbsbezogenen Ideen dienen. Dabei ist nicht ausschließlich das Urheberrecht maßgeblich, sondern ebenso rechtliche Bereiche wie Designrecht, Markenrecht und Patentrecht. Für Unternehmen stellt sich häufig die Frage, was letztendlich schutzbedürftig ist und wie es die eigenen Ideen zu schützen gilt.
Um beispielsweise einen Schutz nach Patentrecht zu gewährleisten, muss ein gewisses Maß an Erfindungsarbeit vorausgegangen sein. In Bezug auf Design wiederum ist Voraussetzung, dass es sich um ein neuartiges Design handelt, welches in derselben Form noch nicht in Umlauf ist. Einige Rechte entstehen bereits automatisch durch das Urheberrecht, wobei die Beweislast bei der Person liegt, die das Urheberrecht geltend machen will.
Um beispielsweise einen Schutz nach Patentrecht zu gewährleisten, muss ein gewisses Maß an Erfindungsarbeit vorausgegangen sein. In Bezug auf Design wiederum ist Voraussetzung, dass es sich um ein neuartiges Design handelt, welches in derselben Form noch nicht in Umlauf ist. Einige Rechte entstehen bereits automatisch durch das Urheberrecht, wobei die Beweislast bei der Person liegt, die das Urheberrecht geltend machen will.
Schutz von Firmennamen
Bei der Auswahl des Firmennamens solle jeder Unternehmensgründer besondere Sorgfalt darauf legen, einen Namen zu finden, der noch nicht genutzt wird, geschützt ist oder einem Firmennamen eines Unternehmens zu ähnlich ist, welches in Konkurrenz mit dem neugegründeten Unternehmen steht. Für Firmennamen besteht zwar grundsätzlich kein Urheberschutz, jedoch wird ein Überregionaler Schutz durch das Wettbewerbsrecht gewährleistet.
Um sicherzugehen, dass der Firmenname nicht durch ein anderes Unternehmen verwendet wird, kann eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt vorgenommen werden. Der Urheberschutz fällt bei Firmennamen aufgrund der fehlenden Schöpfungstiefe weg sowie dem Mangel an persönlichem Charakter. Bei Visitenkarten, Briefbögen oder auch Logos sieht es wiederum anders aus. Hier greift das Urheberrecht entsprechend, so dass ein Unterlassungs- und Klageanspruch gegen einen unbefugten Nutzer entsteht.
Um sicherzugehen, dass der Firmenname nicht durch ein anderes Unternehmen verwendet wird, kann eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt vorgenommen werden. Der Urheberschutz fällt bei Firmennamen aufgrund der fehlenden Schöpfungstiefe weg sowie dem Mangel an persönlichem Charakter. Bei Visitenkarten, Briefbögen oder auch Logos sieht es wiederum anders aus. Hier greift das Urheberrecht entsprechend, so dass ein Unterlassungs- und Klageanspruch gegen einen unbefugten Nutzer entsteht.
Schutz von Geschäftsideen
Geschäftsideen unterliegen grundsätzlich einem Schutz, solange sie nicht selbst durch den Konzeptgeber veröffentlicht werden. Wird das Konzept anderen zugänglich gemacht, verliert sich damit auch der Schutz der Geschäftsidee. Anders gestaltet es sich, wenn eine Person, die durch den Konzeptersteller dazu befugt wurde, Einsicht zu nehmen, die Geschäftsidee Unbefugten zur Verfügung stellt.
In einem solchen Fall greift das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, welches besagt: »Wer die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art, insbesondere Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Schnitte, Rezepte, zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar«.
In einem solchen Fall greift das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, welches besagt: »Wer die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art, insbesondere Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Schnitte, Rezepte, zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar«.
Verwandte "Ideenschutz" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Ideenschutz - Ihr Ideenschutz Informationstipp