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Wiki zum Rechtsthema Kindesunterhalt

Informationen zum Kindesunterhalt
Als Kindesunterhalt wird der Unterhalt für minderjährige als auch volljährige Kinder bezeichnet, welcher durch die unterhaltspflichtigen Eltern gezahlt werden muss. Dieser dient zur Deckung des Lebensbedarfs, wenn das Kind nicht in der Lage ist, selbst für diesen aufzukommen. Hierzu muss das Kind nicht im eigenen Haushalt leben, sondern kann aufgrund von Ausbildung oder anderen Einkommensschwächen finanziell schlechtergestellt sein, so dass die familiensolidarische Unterstützung notwendig ist.

Die gesetzliche Regelung für den Kindesunterhalt findet sich in §§ 1601 ff BGB und die Höhe des Unterhaltes orientiert sich an den Angaben der Düsseldorfer Tabelle, wobei gerichtlich auch andere Regelungen getroffen werden können, die sich an der individuellen Situation orientieren.
Unterhaltsanspruch gemäß der Düsseldorfer Tabelle
Die aktuelle Höhe des Unterhalts wird in der Düsseldorfer Tabelle wie folgt festgelegt:

Bei einem Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen:
  • bis 1.500 Euro beträgt der Unterhalt für Kinder von 0-5 Jahren 317 Euro, von 6-11 364 Euro, 12-17 426 Euro und ab 18 Jahren 488 Euro.

  • bei 1.501-1.900 Euro Einkommen beträgt der Unterhalt für Kinder von 0-5 Jahren 333 Euro, von 6-11 383 Euro, 12-17 448 Euro und ab 18 Jahren 513 Euro.

  • bei 1.901-2.300 Euro Einkommen für Kinder von 0-5 Jahren 349 Euro, von 6-11 401 Euro, 12-17 469 Euro und ab 18 Jahren 537 Euro.

  • bei 2.301-2.700 Euro Einkommen für Kinder von 0-5 Jahren 365 Euro, von 6-11 419 Euro, 12-17 490 Euro und ab 18 Jahren 562 Euro.

  • bei 2.701-3.100 Euro Einkommen für Kinder von 0-5 Jahren 381 Euro, von 6-11 437 Euro, 12-17 512 Euro und ab 18 Jahren 586 Euro.

  • bei 3.101-3.500 Euro Einkommen für Kinder von 0-5 Jahren 406 Euro, von 6-11 466 Euro, 12-17 546 Euro und ab 18 Jahren 625 Euro.

  • bei 3.501-3.900 Euro Einkommen für Kinder von 0-5 Jahren 432 Euro, von 6-11 496 Euro, 12-17 580 Euro und ab 18 Jahren 664 Euro.

  • 3.901-4.300 Euro Einkommen für Kinder von 0-5 Jahren 457 Euro, von 6-11 525 Euro, 12-17 614 Euro und ab 18 Jahren 703 Euro.

  • bei 4.301-4.700 Euro Einkommen für Kinder von 0-5 Jahren 482 Euro, von 6-11 554 Euro, 12-17 648 Euro und ab 18 Jahren 742 Euro.

  • und bei 4.701-5.100 Euro Einkommen für Kinder von 0-5 Jahren 508 Euro, von 6-11 583 Euro, 12-17 682 Euro und ab 18 Jahren 781 Euro.
Unterhaltsanspruch
Grundsätzlich hat jedes Kind einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern, wobei dieser durch Pflege und Erziehung oder auch durch den Barunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle geleistet werden kann. Der Barunterhalt wird zumeist durch den Elternteil getragen, bei dem das Kind nicht ständig lebt. Der Unterhalt gegenüber den eigenen Kindern wird vorrangig vor anderen Unterhaltsverpflichtungen betrachtet.

Verwandte "Kindesunterhalt" Rechtsbegriffe

Unterhaltsrecht, Düsseldorfer Tabelle, Unterhaltsberechnung, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Unterhaltsreform, Elternunterhalt, Unterhalt
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Kindesunterhalt - Ihr Kindesunterhalt Informationstipp

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