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Informationen zum Zivilrecht
Das Rechtssystem Deutschlands erfolgt im Grunde nach drei sehr umfassenden Rechtsbereichen. Diese sind als öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht bezeichnet. Bei dem Zivilrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, welches sich insbesondere mit allen Rechtsbeziehungen des Privatrechtes befasst, welches sich ebenso auf private wie auch juristische Personen bezieht. Die Gleichrangigkeit zwischen den Personen grenzt das Zivilrecht vom öffentlichen Recht und dem Strafrecht ab, da diese ein Über- oder auch Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger als Grundlage haben. So tritt der Staat im Bereich des öffentlichen Rechtes als Hoheitsträger auf, was letztendlich auch für das Strafrecht gilt.
Das Zivilrecht kann im Grunde als Oberbegriff definiert werden, welcher sich letztendlich wiederrum aus dem Privatrecht, dem Bürgerlichen Recht und dem sogenannte Sonderrecht zusammensetzt und in dieser Form auch unterschieden wird. So finden im Bürgerlichen Recht und damit vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, fünf große Rechtsgebiete:
Im Rahmen der genannten fünf Bücher des BGB, bezieht sich das Bürgerliche Recht ebenso auch auf Bereiche wie das Vertragsrecht, welches ebenso das Kaufrecht wie auch das Schenkungsrecht, Mietrecht und Verbraucherschutzvorschriften beinhaltet, wobei natürlich auch das darauf bezogene Gewährleistungsrecht dort geregelt ist. Ebenfalls geregelt ist das Sachenrecht, wie Besitz- und Eigentumsvorschriften, Pfandrechte sowie auch das Grundstücksrecht oder auch Immobilienrecht, das Recht auf Schadensersatz sowie auch das Recht auf Schmerzensgeld und das Recht auf Unterhalt, das Betreuungsrecht, das Scheidungsrecht, die Vorschriften über gesetzliche Erfolge, die Regelungen zu Testamenten und die Pflichtsteilregelungen, Auflagen und auch Vermächtnisse. Über das Bürgerliche Recht hinaus, wird auch das Produktionshaftungsgesetz, abgekürzt auch ProdHG, das Wohnungseigentumsgesetz oder auch WEG sowie auch das Lebenspartnerschaftsgesetz, kurz LPartG, dort geregelt.
Mit dem Begriff Sonderprivatrecht bezieht man sich auf entsprechende Privatrechtsgebiete, welche nur anwendbar sind für bestimmte Personen und in einem eingeschränkten Maße. Zu diesen Sonderrechtsgebieten zählt beispielsweise auch das Handelsrecht, welches sich als Sonderprivatrecht auf Kaufleute bezieht, das Arbeitsrecht, welches die rechtliche Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber regelt, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht, das Gesellschaftsrecht bzw. auch das Wertpapierrecht und das private Baurecht.
Zuständigkeit im Bereich der zivilrechtlichen Streitigkeiten haben die Zivilgerichte, wo diese geltend gemacht werden können. Zu den Bereichen eines Zivilprozesses zählen nicht ausschließlich der eigentliche Zivilprozess, sondern durchaus auch das Mahnverfahren sowie auch die Zwangsvollstreckung.
Das Zivilrecht kann im Grunde als Oberbegriff definiert werden, welcher sich letztendlich wiederrum aus dem Privatrecht, dem Bürgerlichen Recht und dem sogenannte Sonderrecht zusammensetzt und in dieser Form auch unterschieden wird. So finden im Bürgerlichen Recht und damit vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, fünf große Rechtsgebiete:
- der Allgemeine Teil, der das Recht der Personen mit einschließt
- das Recht der Schuldverhältnisse oder auch das Schuldrecht
- das Sachenrecht
- das Familienrecht
- und das Erbrecht
Im Rahmen der genannten fünf Bücher des BGB, bezieht sich das Bürgerliche Recht ebenso auch auf Bereiche wie das Vertragsrecht, welches ebenso das Kaufrecht wie auch das Schenkungsrecht, Mietrecht und Verbraucherschutzvorschriften beinhaltet, wobei natürlich auch das darauf bezogene Gewährleistungsrecht dort geregelt ist. Ebenfalls geregelt ist das Sachenrecht, wie Besitz- und Eigentumsvorschriften, Pfandrechte sowie auch das Grundstücksrecht oder auch Immobilienrecht, das Recht auf Schadensersatz sowie auch das Recht auf Schmerzensgeld und das Recht auf Unterhalt, das Betreuungsrecht, das Scheidungsrecht, die Vorschriften über gesetzliche Erfolge, die Regelungen zu Testamenten und die Pflichtsteilregelungen, Auflagen und auch Vermächtnisse. Über das Bürgerliche Recht hinaus, wird auch das Produktionshaftungsgesetz, abgekürzt auch ProdHG, das Wohnungseigentumsgesetz oder auch WEG sowie auch das Lebenspartnerschaftsgesetz, kurz LPartG, dort geregelt.
Mit dem Begriff Sonderprivatrecht bezieht man sich auf entsprechende Privatrechtsgebiete, welche nur anwendbar sind für bestimmte Personen und in einem eingeschränkten Maße. Zu diesen Sonderrechtsgebieten zählt beispielsweise auch das Handelsrecht, welches sich als Sonderprivatrecht auf Kaufleute bezieht, das Arbeitsrecht, welches die rechtliche Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber regelt, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht, das Gesellschaftsrecht bzw. auch das Wertpapierrecht und das private Baurecht.
Zuständigkeit im Bereich der zivilrechtlichen Streitigkeiten haben die Zivilgerichte, wo diese geltend gemacht werden können. Zu den Bereichen eines Zivilprozesses zählen nicht ausschließlich der eigentliche Zivilprozess, sondern durchaus auch das Mahnverfahren sowie auch die Zwangsvollstreckung.
Zuständige Gerichtsbarkeiten
Bezogen auf das Zivilrecht wird die streitige oder auch ordentliche Gerichtsbarkeit nach allgemeinen Streitigkeiten entschieden. Die erste Instanz ist, je nach Streitwert entweder das Amtsgericht, abgekürzt auch AG, oder das Landgericht, kurz LG. Die zweite Instanz stellt das Landgericht oder auch das Oberlandesgericht, abgekürzt OLG, dar. Die letzte Instanz ist dann schlussendlich der Bundesgerichtshof oder auch BGH.
Arbeitsgerichte sind eine eigenständige Gerichtsbarkeit, welche sich ausschließlich mit Streitigkeiten befasst, die sich auf die Rechts und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis etc. befasst und darüber entscheidet.
Nur wenige Arten des Verfahrens beziehen sich auch auf die sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit. Diese ist entscheidet über bestimmte zivilrechtliche Angelegenheit nach Antragsstellung und auch dann, wenn von Amts wegen Beschlüsse getroffen werden. So ist es deren Aufgabe, über die Erteilung eines Erbscheins zu entscheidet oder auch Beschlüsse zu treffen, die sich auf die Rechtspflege oder auch auf familienrechtliche Fragen beziehen wie z. B. das Sorgerecht oder die Scheidung.
Arbeitsgerichte sind eine eigenständige Gerichtsbarkeit, welche sich ausschließlich mit Streitigkeiten befasst, die sich auf die Rechts und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis etc. befasst und darüber entscheidet.
Nur wenige Arten des Verfahrens beziehen sich auch auf die sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit. Diese ist entscheidet über bestimmte zivilrechtliche Angelegenheit nach Antragsstellung und auch dann, wenn von Amts wegen Beschlüsse getroffen werden. So ist es deren Aufgabe, über die Erteilung eines Erbscheins zu entscheidet oder auch Beschlüsse zu treffen, die sich auf die Rechtspflege oder auch auf familienrechtliche Fragen beziehen wie z. B. das Sorgerecht oder die Scheidung.
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