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Wiki zum Rechtsthema Stiftung

Informationen zur Stiftung
Eine Stiftung wird von einem Stifter mithilfe eines Vermögens gegründet, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Dieser Zweck wird vom Stifter selbst bestimmt, darf jedoch keine Gefährdung des Gemeinwohls darstellen. Die Errichtung einer Stiftung kann durch eine juristische Person erfolgen, aber auch in Trägerschaft eines Treuhänders. Wird eine Stiftung durch eine juristische Person errichtet, unterliegt diese den Regelungen des Privatrechts oder des Öffentlichen Rechts. Der Stifter bestimmt einen eigen- bzw. gemeinnützigen Zweck, welcher durch das vom Stifter zur Verfügung gestellte Vermögen gefördert wird. Bei der Gründung einer Stiftung wird eine Satzung niedergelegt, in welcher Art und Zweck der Stiftung festgeschrieben werden. Des weiteren wird in der Satzung ein Vorstand benannt, wobei auch weitere Organe sowie Gremien eingerichtet werden können.

Rechtsgrundlage für Stiftungen sind in den §§ 80 ff. BGB verankert. Ergänzend hierzu finden sich weitere Regelungen in den Stiftungsvorschriften der Bundesländer. Damit eine Stiftung Rechtsfähigkeit erlangt, bedarf es der vorherigen Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde des Landes. Die weitere notwendige Anerkennung durch ein Stiftungsgeschäft ist ein einseitiges Rechtsgeschäft des Stifters.

Eine Stiftung, welche in Trägerschaft eines Treuhänders errichtet wurde, ist eine nicht rechtsfähige Stiftung, die jedoch auch ohne Rechtspersönlichkeit einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Der Treuhänder wird durch den Stifter bestimmt und ist für die Verwaltung der ihm übertragenen Vermögensmasse zuständig. Diese Art der Stiftung unterliegt keinen besonderen Vorschriften des BGB, sondern den Regelungen des Zivilrechts, insbesondere dem Vermögensübertragungsrecht und dem Auftragsrecht bezüglich dem Treuhandverhältnis. Des weiteren ist sie nicht einer Stiftungsaufsicht durch eine Behörde unterstellt.

Grundsätzlich wird eine Stiftung ausschließlich durch die Vermögensmasse, welche der Stifter hinterlegt hat, finanziert. Dieses Vermögen bleibt so bestehen, wodurch die Stiftung unabhängig vom politischen Geschehen ihrer Tätigkeit nachgehen kann. Die Begünstigten erhalten nicht Beträge aus der Vermögensmasse sondern aus den Erträgen, welche die Stiftung erwirtschaftet. Als Ausnahme gibt es hier die sogenannten Verbrauchsstiftungen, welche mit der Vermögensmasse arbeiten, bis diese aufgebraucht ist.
Vorteile
Für den Gründer einer Stiftung ergeben sich u.a. folgende Vorteile:
  • Schutz des Vermögens und Werterhalt

    • Die übertragene Vermögensmasse soll grundsätzlich erhalten bleiben. Es besteht immer die Möglichkeit, einer Stiftung Vermögensgegenstände zu übertragen, beispielsweise Immobilien, Kunstwerke oder Wertpapiere.

  • Gemeinnützigkeit

    • Eine gemeinnützige Stiftung unterstützt den Staat durch die Übernahme zentraler Aufgaben sowie durch eine Beitragsleistung hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit. Sie trägt nicht unwesentlich zur Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität der Bürger des Staates bei.

  • Steuervorteile

    • Am 1. Januar 2007 trat das Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements in Kraft, welches den Stifter steuerlich erleichtert.

  • Wirkungsvolles Mittel bei Problemen mit Erb- und Nachfolge

    • Ein Stifter hat die Möglichkeit, durch Gründung einer Stiftung Unternehmensanteile einzubringen und auch die Stiftung als Erbin zu benennen.

  • Schutz des eigenen Lebenswerks

    • Ein Stifter hat die Möglichkeit, durch eine Stiftung Vermögensteile über seinen Tod hinaus zu erhalten und sein Lebenswerk durch spezielle Verfügungen zu bewahren.
Förderstiftung
Förderstiftungen fördern im Gegensatz zu operativen Stiftungen, welche mit der Durchführung von eigenen Projekten den Zweck der Stiftung erfüllen, mit Vermögen die Tätigkeiten anderer Personen. Sie dient also der Förderung sozialer Projekte. Organisationen haben die Möglichkeit, Fördermittel bei einer Förderstiftung zu beantragen. Dafür bedarf es im Voraus einer genauen Vorbereitung:
  • Es müssen Informationen hinsichtlich des Stiftungsanliegens eingeholt werden.
  • Nach Möglichkeit sollte die Satzung der Förderstiftung eingesehen werden.
  • Bei der Förderstiftung muss die gewünschte Eingabeform erfragt werden.
  • Ein abgestimmter Antrag muss ausgearbeitet werden.
  • In erster Linie stecken Förderstiftungen einmalig finanzielle Mittel in bestimmte Projekte, seltener erfolgt eine Unterstützung bei laufenden Kosten für Personal oder Gebäudeinvestitionen.

Verwandte "Stiftung" Rechtsbegriffe

Zivilrecht, Internationales Privatrecht, Privatrecht
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