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Wiki zum Rechtsthema Handyvertrag

Informationen zum Handyvertrag
Der Begriff Handyvertrag ist die volkstümliche Bezeichnung für Mobilfunkvertrag. Dagegen werden Handys ohne Vertrag als Prepaid bezeichnet. Handyverträge sind grundsätzlich Verträge mit eine Monatlichen Abrechnung. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Kunde, monatlich seine angefallenen Gesprächskosten zu begleichen. In den meisten Fällen fallen auch Grundgebühren an, welche auch der monatlichen Abrechnung zugefügt werden.

Dagegen gewährleistet der Netzanbieter eine Verfügbarkeit des Netzes, soweit das technisch möglich ist. Der Handyvertrag unterliegt, sowohl als Postpaid- als auch als Prepaid-Vertrag, in Deutschland der sogenannten Registrierungspflicht. In der Regel werden Handyverträge für die Dauer von 24 Monaten geschlossen und sind drei Monate vor Vertragsablauf kündbar.
Postpaid
Telefonverträge mit nachfolgender Rechnungsstellung unterliegen dem sogenannten „Postpaid-Zahlungssystem. Hierbei erfolgt eine monatliche Abrechnung der angefallenen Gesprächskosten. Die Laufzeit dieser Verträge beläuft sich meist auf zwei Jahre. Einige Mobilfunk-Discounter bieten schon Postpaid-Tarife an, die keine Mindestvertragslaufzeit haben und auch keine Grundgebühr enthalten. Dem Kunden wird eine Postpaid-Kundenkarte vom Mobilfunkprovider zur Verfügung gestellt. Diese enthält die Kennung des entsprechenden Kundenkontos, über welche dann die angefallenen Gebühren abgerechnet werden, in der Regel monatlich.

Die Tarife für Handyverträge gestalten sich am Markt relativ unterschiedlich. So werden beispielsweise für Kunden, welche viel telefonieren, Verträge mit relativ hohen Grundgebühren, aber mit geringen Zeittarifen angeboten. Im Gegensatz dazu können Kunden, die weniger telefonieren, Verträge abschließen, welche eine relativ geringe Grundgebühr haben, dagegen aber höhere Zeittarife. Für Kunden, welche aber generell eine bessere Kostenkontrolle haben wollen, bietet es sich grundsätzlich an, Systeme mit Vorauszahlung (Prepaid) zu nutzen.
Prepaid
Der Begriff Prepaid kommt aus dem Englischen und bedeutet „vorausbezahlt“. In Verbindung mit Handyverträgen bezeichnet er eine Mobilfunk-Vertragsart, bei welcher vorher ein Guthaben eingezahlt wird, welches man im Nachhinein abtelefoniert. Ein ganz klarer Vorteil zu den Postpaid-Verträgen ist die gesicherte Kostenkontrolle. Sowie das Guthaben auf der Telefonkarte erloschen ist, kann man auch keine Telefonate oder andere Dienste mehr tätigen. Die Anbieter von Prepaid-Tarifen verzichten in der Regel auf eine Grundgebühr und auf einen Mindestumsatz.

Sollte der Umsatz aber zu gering ausfallen, können für den Nutzer Administrationsgebühren anfallen. Nachteil eines Prepaid-Tarifes sind die meist teureren Preise bei Gesprächsminuten und SMS, wobei auch hier Mobilfunk-Discounter häufig günstigere Prepaid-Tarife anbieten als Netzbetreiber. Auch nachteilig ist die regelmäßige Aufladung des Guthabens, um eine Deaktivierung der Karte zu vermeiden, da in diesem Fall auch die Rufnummer verloren geht.

Verwandte "Handyvertrag" Rechtsbegriffe

Allgemeines Vertragsrecht, AGB, Vertrag, Verbraucherrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Handyvertrag - Ihr Handyvertrag Informationstipp

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