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Wiki zum Rechtsthema Grundbucheintrag
Informationen zum Grundbucheintrag
Als Grundbucheintrag wird die Eintragung der genauen Eigentumsverhältnisse einer Immobilie auf einem entsprechenden Grundbuchblatt beim zuständigen Grundbuchamt bezeichnet. Des weiteren werden auch Beschränkungen und Hypotheken in das Grundbuch eingetragen. Ein Grundbucheintrag wird grundsätzlich nur auf Antrag hin vorgenommen. Die Grundbuchordnung enthält entsprechende Regelungen. Alle Einträge im Grundbuch sind rechtlich bindend. Grundbucheinträge können auch jederzeit verändert werden, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
Änderung eines Grundbucheintrags
Bevor ein Grundbucheintrag geändert werden kann, muss ein Antrag hierfür vorliegen. Die zuständige Behörde muss diesem Antrag zustimmen und eine Bewilligung aussprechen. Erst dann kann eine Änderung vorgenommen werden. Grund für eine Änderung eines Eintrags im Grundbuch kann beispielsweise ein Kauf einer Immobilie sein, da sich in diesem Fall die Eigentumsverhältnisse durch eine Eigentumsübertragung ändern. Zuvor müssen allerdings einige Unterlagen vorgelegt werden, so u.a. die notarielle Beglaubigung der Auflassung, eine Verzichtserklärung der Kommune aus das Vorkaufsrecht, eine Steuerunbedenklichkeitserklärung der zuständigen Finanzbehörde und möglicherweise noch weitere Bewilligungen.
Kosten
Der Antrag auf Eintragung in das Grundbuch ist grundsätzlich gebührenpflichtig, wobei sich die Gebühr nach dem Wert des Grundstücks richtet. Auch eine Löschung oder Abtretung ist mit Kosten verbunden. Jegliche Gebühren sind in der Grundbuchordnung geregelt:
- eine Eintragung des Eigentümers kostet 10/10 Gebühr
- eine Eintragung bei Ehegatten und Abkömmlingen kostet 5/10 Gebühr
- eine Eintragung bei Erben innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall kostet keine Gebühr
- eine Eintragung von Belastungen (Hypotheken, Grundschulden, u. a.) kostet 10/10 Gebühr
- eine Eintragung von Veränderungen und Löschungsvormerkungen kostet 1/2 Gebühr
- Anträge auf Löschung im Grundbuch und Löschungsbewilligungen kosten 1/4 Gebühr
- beglaubigte Grundbuchauszüge kosten 10 – 18 Euro zzgl. Schreibgebühr
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