Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Telefon
Rufen Sie den Handelsvertreter Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Handelsvertreter Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Handelsvertreter Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Handelsvertreter Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Handelsvertreter Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
Handelsvertreter
Rechtsanwalt für Handelsvertreter suchen
Rechtsanwälte für Handelsvertreter finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Handelsvertreter zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Handelsvertreter Rechtsanwälte der Top Städte finden
Handelsvertreter Berlin, Handelsvertreter Bielefeld, Handelsvertreter Bochum, Handelsvertreter Bonn, Handelsvertreter Bremen, Handelsvertreter Dortmund, Handelsvertreter Dresden, Handelsvertreter Duisburg, Handelsvertreter Düsseldorf, Handelsvertreter Erlangen, Handelsvertreter Essen, Handelsvertreter Frankfurt, Handelsvertreter Hamburg, Handelsvertreter Hannover, Handelsvertreter Köln, Handelsvertreter Leipzig, Handelsvertreter Mannheim, Handelsvertreter München, Handelsvertreter Nürnberg, Handelsvertreter Stuttgart, Handelsvertreter Wolfsburg, Handelsvertreter Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Handelsvertreter
Informationen zu Handelsvertreter
Der Begriff Handelsvertreter definiert sich gemäß § 84 Abs. 1 S. 1 HGB wie folgt: »wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen«. Dies bedeutet, dass damit der Handelsvertreter in seiner Tätigkeit als Absatzvermittler fungiert.
Gleichermaßen gilt der Handelsvertreter auch als Kaufmann gemäß § 84 Abs. 1 HGB, wenn beispielsweise eine Eintragung ins Handelsregister, abgekürzt auch HR, gemäß § 2 HGB vorliegt oder alle Voraussetzungen, die durch § 1 Abs. 1 und 2 HGB vorgegeben werden, erfüllt sind. Hier heißt es:
Gleichermaßen gilt der Handelsvertreter auch als Kaufmann gemäß § 84 Abs. 1 HGB, wenn beispielsweise eine Eintragung ins Handelsregister, abgekürzt auch HR, gemäß § 2 HGB vorliegt oder alle Voraussetzungen, die durch § 1 Abs. 1 und 2 HGB vorgegeben werden, erfüllt sind. Hier heißt es:
- »Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt«.
- »Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert«.
Die Definition des Handelsgewerbes erfolgt durch Absatz 2, wo dargestellt wird:
Tätigkeit eines Handelsvertreters
Die Aufgaben eines Handelsvertreters bestehen im Wesentlichen darin, Geschäfte zu vermitteln und Geschäftsabschlüsse im Namen des Unternehmens, für das der Handelsvertreter tätig ist, in Form eines Handelsvertrages abzuschließen. Bei dem Handelsvertrag handelt es sich um einem sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag, welcher gemäß § 675 Abs. 1 iVm §§ 611 ff. BGB in die Kategorie Dienstleistungen einzuordnen ist.
Gemäß den Richtlinien des § 89b HGB hat der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, der als Vergütungsanspruch in Bezug auf den Vorteilsausgleich zu betrachten ist. § 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HGB definiert, dass ein Anspruch besteht, wenn: »die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit diesen Kunden entgehenden Provisionen, der Billigkeit entspricht«.
Gemäß den Richtlinien des § 89b HGB hat der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, der als Vergütungsanspruch in Bezug auf den Vorteilsausgleich zu betrachten ist. § 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HGB definiert, dass ein Anspruch besteht, wenn: »die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit diesen Kunden entgehenden Provisionen, der Billigkeit entspricht«.
Vergütung des Handelsvertreters
Die Vergütung der Tätigkeit eines Handelsvertreters erfolgt zumeist über Provisionen, die einen bestimmten prozentualen Anteil am vermittelten Umsatz darstellen. § 87 Abs. 1 HGB gibt die Voraussetzungen für den Provisionsanspruch wie folgt an:
»der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Ein Anspruch auf Provision besteht für ihn nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht«.
Die Provision wird vertraglich festgelegt und kann sich individuell gestalten und abhängig sein von den Produkten, die der Handelsvertreter vermittelt.
»der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Ein Anspruch auf Provision besteht für ihn nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht«.
Die Provision wird vertraglich festgelegt und kann sich individuell gestalten und abhängig sein von den Produkten, die der Handelsvertreter vermittelt.
Verwandte "Handelsvertreter" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Handelsvertreter - Ihr Handelsvertreter Informationstipp