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Wiki zum Rechtsthema Jagdschutz
Informationen zu Jagdschutz
Der sogenannte Jagdschutz setzt sich aus den Schutzgesetzen in Bezug auf Wild, beispielsweise vor Wilderern, Futternot, Seuchen etc. zusammen und wird durch die einzelnen deutschen Bundesländer geltend für die Länder festgelegt. Ebenfalls zum Bereich Jagdschutz gehört die Verpflichtung, für die Einhaltung der Vorschriften Sorge zu tragen. Weiterhin zählen ggf. auch Bereiche wie Jagdschein und Jagdausübung, Jagdbeschränkungen und mit dem Jagdrecht einhergehende Pflichten weitestgehend zum Jagdschutz.
Zuständig für den Jagdschutz und für die Überwachung der Einhaltung sind ebenso Polizei als auch Jagdbehörden und von den Behörden bestellte Jagdaufseher, die einen entsprechenden Jagdschein vorweisen können. Ein Jagdaufseher, der durch die entsprechende Behörde bestellt ist und eine Ausbildung als Berufsjäger aufweist oder auch in einem forstlichen Bereich, ist grundsätzlich als ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft zu betrachten, der er, bezogen auf den Jagdschutz, durchaus Polizeibefugnis innehat.
Zuständig für den Jagdschutz und für die Überwachung der Einhaltung sind ebenso Polizei als auch Jagdbehörden und von den Behörden bestellte Jagdaufseher, die einen entsprechenden Jagdschein vorweisen können. Ein Jagdaufseher, der durch die entsprechende Behörde bestellt ist und eine Ausbildung als Berufsjäger aufweist oder auch in einem forstlichen Bereich, ist grundsätzlich als ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft zu betrachten, der er, bezogen auf den Jagdschutz, durchaus Polizeibefugnis innehat.
Gesetzliche Richtlinien des Jagdschutzes
Zwar wird der Jagdschutz erweiternd durch die einzelnen Länder bestimmt, begründet sich aber letztendlich auf § 23 BJagdG. Ausnahme bildet das JagdG NW von Nordrhein-Westfalen. Hier wird der Jagdschutz durch § 25 ff definiert. Zum Jagdschutz gehören, gemäß der geltenden Richtlinien, der Schutz vor Wilderern sowie auch der Schutz vor Wildseuchen, streunenden Hunden und Katzen und vor Futternot.
Bestellung eines Jagdaufsehers durch die Behörde
Ein Jagdaufseher wird durch die untere Jagdbehörde bestimmt bzw. kann durch diese verlangt werden. Hierbei ist allerdings Voraussetzung, dass anderweitig der Bezirk ungeschützt wäre. Beträgt die Größe des Bezirks über 1000 ha, so besteht die Voraussetzung, dass eine Berufsjägerausbildung oder eine forstliche Ausbildung gegeben sein muss, damit eine Person zum Jagdaufseher bestimmt werden kann. Zu den bestätigten Jagdaufsehern gehören Forstbeamte des Staates sowie auch Forstbeamten der Gemeinden und der Landwirtschaftskammern.
Verwandte "Jagdschutz" Rechtsbegriffe
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