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Wiki zum Rechtsthema Medien- und Presserecht

Informationen zum Medien- und Presserecht
Das Medienrecht beinhaltet eigenständige Rechtsgebiete, die sich mit Informationsmedien befassen (u.a. Presse, Fernsehen, Rundfunk, Internet). Es ist kein selbständiges Rechtsgebiet. Zum Medienrecht gehören folgende Rechtsgebiete:
  • Presserecht
  • Rundfunkrecht
  • Filmrecht
  • Multimediarecht.
Außerdem beinhaltet das Medienrecht Regelungen aus dem
  • Urheberrecht
  • Verlagsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Datenschutzrecht.
Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Medienrechts im engeren Sinne nehmen folgende Bereiche ein:
  • Vorschriften des Telemediengesetzes
  • Jugendmedienschutzstaatsvertrag (schützt vor jugendgefährdenden Medien)
  • Signaturgesetz (regelt die elektronische Signatur)
Presserecht
Das Presserecht als Teil des Medienrechtes befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse. Da in Deutschland das Pressewesen der Gesetzgebungskompetenz der Länder vorbehalten ist, ergibt sich das Presserecht für das jeweilige Bundesland aus dem hier verankerten Landespressegesetz. Bis auf Unterschiede in einigen Details stimmen die Regelungen in den Pressegesetzen der Länder fast vollständig überein. Die Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Berichterstattung ist eine wesentliche Anforderung an die Presse. Die publizistische Sorgfaltspflicht sagt aus, dass vor der Veröffentlichung von Nachrichten deren Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt überprüft werden müssen. Die Nachrichten dürfen nicht sinnentstellend wiedergegeben werden, Gerüchte bzw. Meldungen, die nicht als bestätigt gelten, bedürfen einer Kennzeichnung als solche.
Pressefreiheit
Ein wesentliches Vorrecht der freien Presse ist, dass sie zulassungsfrei ist. Art. 5 Abs.1 S.2 Grundgesetz garantiert in Deutschland die Pressefreiheit. Das Informationsrecht verpflichtet Behörden und staatliche Stellen zur Erteilung von Auskünften. Behörden müssen im Falle amtlicher Bekanntmachungen die unterschiedlichen Zeitungen gleichbehandeln. Liegt keine Formalbeleidigung vor, besteht begründetes öffentliches Interesse und wurde die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten, dann ist es Journalisten möglich, sich im Bereich der Beleidigungsdelikte der §§ 185ff StGB und des zivilrechtlichen Deliktrechts auf den Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB zu berufen.

Verwandte "Medien- und Presserecht" Rechtsbegriffe

Bildrecht, Presse, Gegendarstellung, Medienrecht, Presseverantwortlicher, Impressum, Persönlichkeitsrecht, Medien, Presserecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Medien- und Presserecht - Ihr Medien- und Presserecht Informationstipp

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