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Wiki zum Rechtsthema Persönlichkeitsrecht

Informationen zu Persönlichkeitsrecht
Bei dem sogenannten Persönlichkeitsrecht handelt es sich nicht um ein eigenständiges Gesetz, sondern um verschiedene Regelungen, die auf unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen beruhen. Diese dienen allgemein dem Schutz der Persönlichkeit eines Menschen vor Eingreifen von anderen, die sich auf die Freiheit und den Lebensbereich beziehen. Diese Regelungen haben nicht grundsätzlich nur zu Lebzeiten eines Menschen, sondern können durchaus auch über dessen Tod hinaus gelten.

Das Persönlichkeitsrecht eines Menschen gehört zu den Grundrechten. Einige Bereiche aus dem Persönlichkeitsrecht haben keine gesetzliche Grundlage, sind jedoch gewohnheitsrechtlich anerkannt. Wenn man von Persönlichkeitsrecht spricht, so ist zumeist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, abgekürzt auch APR, gemeint.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Als allgemeines Persönlichkeitsrecht wird das Recht eines jeden Menschen auf Achtung bezeichnet sowie auch das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung. Die begründet sich auf Art. 1 Abs. 1 GG und damit die Würde des Menschen. Art 1 Abs. 1 GG besagt: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt«. Man kann somit davon ausgehen, dass das Persönlichkeitsrecht sehr breit gefächert ist. Auf Grundlage der allgemeinen Persönlichkeitsrechte ergaben sich ebenso auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf die Gewährleistung einer umfassenden Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Menschen auf verschiedene Art und Weise und in verschiedenen Bereichen. Zu diesen Bereichen gehört die Öffentlichkeitssphäre, bei der ein weniger starker Schutz gewährleistet ist, die Sozialsphäre sowie auch Privatsphäre und die Intimsphäre eines Menschen. Sehr häufig wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Zusammenhang mit der Berichterstattung der Medien erwähnt.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Bezug Medienberichterstattung
Sehr häufig geht man davon aus, dass die allgemeinen Persönlichkeitsrechte Einfluss auf die Medienberichterstattung nehmen, wenn dieser Eingriff in einen Lebensbereich einer Person nimmt. Art. 5 GG besagt:
  1. »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung«.
Dies bedeutet, dass zwar die Pressefreiheit an sich die freie Berichterstattung ermöglicht, diese aber keinesfalls die grundsätzlichen Rechte in Bezug auf die persönliche Ehre verletzten darf.

Verwandte "Persönlichkeitsrecht" Rechtsbegriffe

Medien- und Presserecht, Bildrecht, Presse, Gegendarstellung, Medienrecht, Presseverantwortlicher, Impressum, Medien, Presserecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Persönlichkeitsrecht - Ihr Persönlichkeitsrecht Informationstipp

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