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Wiki zum Rechtsthema Künstlervertrag

Informationen zu Künstlervertrag
Ein Künstlervertrag ist ein Vertrag, der zwischen Künstlern und Produzenten abgeschlossen wird und meist eine zeitliche Bindung oder eine bestimmte Anzahl an Produktionen beinhaltet, wobei sich die Zeit, die im Vertrag festgelegt ist, bei entsprechendem Erfolg durchaus verlängern kann. Produzenten sichern im Rahmen des Vertrages eine Veröffentlichungspflicht zu, wobei auch weitere Regelungen durch den Vertrag gewährleistet werden.

So werden ebenso auch die möglichen Optionen nach Vertragsablauf behandelt, die Vergütung sowie der Umfang der Produktion an sich. Man unterscheidet bei dem Künstlervertrag zwischen sogenannten Abschlussverträgen, die genannte Inhalte aufweisen, und den Künstler-exklusiv-Verträgen. Auch hier sind alle Möglichkeiten des Vertragsabschlusses enthalten, wobei es allerdings zu einer Übertragung der Persönlichkeitsrechte an den Produzenten kommt. Ein solcher Vertrag kann durchaus ein Nachteil für einen Künstler sein, wenn es dazu kommt, dass der Produzent den Künstler nicht stetig gleichermaßen kompetent unterstützt.
Vergütung im Rahmen des Künstlervertrages
Der Künstlervertrag regelt die Vergütung des Künstlers durch den Vertragspartner, wobei diese zumeist durch eine Beteiligung am Tonträgerverkauf, auf Abrechnungsbasis des Händlerabgabepreises, abgekürzt auch HAP, erfolgt. Dieser wiederum wird bestimmt durch die Einnahmen an Lieferungen, die durch den Produzenten oder die Musikfirma an Großhändler erfolgt.

Diese beinhalten noch nicht den eigentlichen Verkaufspreis, sondern einen deutlich niedrigeren Preis. Wie sich der Anteil des Künstlers gestaltet, kann auch abhängig von dessen Bekanntheitsgrad und der Marktetablierung sein. Zusätzliche Bedingungen, die im Künstlervertrag definiert werden, sind oftmals auch Lizenzbeteiligungen sowie Merchandising und die Beteiligung an möglichen Livekonzerten.
Rechtliche Pflichten in Bezug auf den Künstlervertrag
Ein Verlag, der einen entsprechenden Vertrag mit einem Künstler eingeht, verpflichtet sich damit zur Veröffentlichung. Diese wird durch § 6 des UrhG geregelt und beinhaltet:

  1. »Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

  2. Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist«.
Ebenso Verpflichtung ist die bestmögliche Verwertung sowie ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Regelungen der §§ 16-22 des UrhG.

Verwandte "Künstlervertrag" Rechtsbegriffe

Musikrecht, Gema, Musiker, Plattenvertrag, Komponist, Label, Musikproduzent, Schallplattenvertrag, Künstlersozialversicherung, Musik, Musikverlag, Urheberrecht, Produktionskosten, Titelexklusivität, Labelgründung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Künstlervertrag - Ihr Künstlervertrag Informationstipp

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