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Wiki zum Rechtsthema Grenzabstand
Informationen zu Grenzabstand
Als Grenzabstand bezeichnet man gemäß dem geltenden Nachbarrecht den Anstand, der bei der Pflanzung von Bäumen und Hecken zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Dieser Abstand ist in den verschiedenen Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt und kann daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Man unterscheidet in Bezug auf den Grenzabstand zwischen dem Abstand, der für Bäume festgelegt ist und dem, der für Hecken und Sträuchern Gültigkeit hat. Durch die Grenzabstandsregelungen sollen Belästigungen des Nachbarn durch überhängende Zweige oder hinüber ragende Wurzeln, herabfallendes Laub oder auch Früchte vermieden werden.
Man unterscheidet in Bezug auf den Grenzabstand zwischen dem Abstand, der für Bäume festgelegt ist und dem, der für Hecken und Sträuchern Gültigkeit hat. Durch die Grenzabstandsregelungen sollen Belästigungen des Nachbarn durch überhängende Zweige oder hinüber ragende Wurzeln, herabfallendes Laub oder auch Früchte vermieden werden.
Grenzbäume gemäß dem Nachbarrecht
Sträucher und Hecken, die an Grundstücksgrenzen gepflanzt werden, haben meist den Zweck, dass sie die Grundstücke voneinander abgrenzen. Sie werden daher nach dem BGB anders behandelt. § 923 BGB regelt alle geltenden Rechte in Bezug auf sogenannte Grenzbäume. Hier heißt es:
- »Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.
- Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen. Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last. Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, hat jedoch die Kosten allein zu tragen, wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigentum. Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann.
- Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch«.
Besonderheiten in Bezug auf Grenzbäume
Zu beachten ist insbesondere, dass ein Grenzbaum nicht generell mit der Entscheidung eines oder beider Grundstückseigentümer entfernt werden darf. Denn wenn der Fall vorliegt, dass der Grenzbaum ein Grenzzeichen darstellt, welches nicht durch ein anderes ersetzt werden kann, darf die Beseitigung nicht einfach vorgenommen werden.
Verwandte "Grenzabstand" Rechtsbegriffe
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