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Wiki zum Rechtsthema Berufung

Informationen zu Berufung
Als Berufung bezeichnet man ein Rechtsmittel, welches gegen ein ergangenes Urteil eingelegt werden kann. Man nennt dieses Rechtsmittel auch Appellation und es kommt in den meisten Fällen in der ersten gerichtlichen Instanz zum Tragen. Hierbei kommt es zu einer Überprüfung eines bereits erlassenden Urteils, welche durch ein übergeordnetes Gericht vorgenommen wird. Und dies ebenso in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht.

Dies kann auch dadurch erfolgen, dass eine erneute Beweisaufnahme durch das übergeordnete Gericht vorgenommen wird. Eine Berufung in Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Urteil kann nur innerhalb einer bestimmten Frist vorgenommen werden und muss in einer bestimmen Form erfolgen. Die Frist beträgt, wie in § 517 ZPO festgelegt, grundsätzlich einen Monat, während sie bei Strafsachen gemäß § 314 StPO innerhalb einer Woche erfolgen muss.
Berufung in zivilrechtlichen Angelegenheiten
In Zusammenhang mit zivilrechtlichen Angelegenheiten kann die Berufung als Rechtsmittel gegen Urteile angewendet werden, die rechtsgültig durch Amtsgerichte erlassen wurden, wobei diese lediglich die erste Instanz darstellen. Das Urteil wird durch das übergeordnete Gericht geprüft, wobei neue Beweismittel allerdings nicht zulässig sind, wenn sie bereits in der ersten Instanz vorgebracht hätten werden können. Berufung bezieht sich somit auf das Anfechten von Entscheidungen, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt.

Darüber hinaus können auch neue Tatsachen, die bei der Berufung berücksichtigt werden müssen, ein neues Urteil und damit eine Überprüfung des bereits bestehenden Urteils notwendig machen. Auch eine gegnerische Partei hat Anspruch auf eine Berufung, die als Anschlussberufung erfolgen kann. Bei dem Berufungsgericht handelt es sich zumeist um das Landesgericht, wenn es sich um Zivilsachen handelt, bei denen nicht das Oberlandesgericht Zuständigkeit hat.
Berufung in strafrechtlichen Angelegenheiten
Gemäß § 312 StPO ist eine Berufung gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts zulässig. Zuständig und entscheidungstreffend ist hierbei die Kleine Strafkammer des Landesgerichtes. Liegt ein Urteil des Landes- oder Oberlandesgerichtes vor, so ist dagegen eine Berufung nicht zulässig. Stattdessen kommt hier lediglich eine Revision über den Bundesgerichtshof gemäß § 135 GVG in Frage.

Verwandte "Berufung" Rechtsbegriffe

Zivilprozeßrecht, Amtsgericht, Geltendmachung, Landgericht, Prozesshandlungen, Revision, Zivilprozess, Anerkenntnisurteil, Gerichtskosten, Mahnbescheid, Prozesskosten, Versäumnisurteil, Zivilprozessordnung, Klage, Oberlandesgericht, Prozessvergleich, Veräußerung, ZPO
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Berufung - Ihr Berufung Informationstipp

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