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Gesetz - BinSchUO
Binnenschiffsuntersuchungsordnung - BinSchUO
Kapitel 1
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§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
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§ 2 Begriffsbestimmungen
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§ 3 Zuständige Behörden
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§ 4 Grundsatz
-
§ 5 Technische Zulassung
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§ 6 Fahrtauglichkeitsbescheinigung
-
§ 7 Anerkennung anderer Fahrtauglichkeitsbescheinigungen
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§ 8 Rechtsverordnungen über Anordnungen vorübergehender Art
Kapitel 2
-
§ 9 Erteilungsverfahren
-
§ 10 Erteilung, Befristung und Entzug einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung
-
§ 11 Überprüfung eines Fahrzeugs, einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers
-
§ 12 Untersuchung von Amts wegen
-
§ 13 Gültigkeitsdauer, Verlängerung
-
§ 14 Vorläufige Fahrtauglichkeitsbescheinigung
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§ 15 Gleichwertigkeit und Abweichungen
Kapitel 3
-
§ 16 Pflichten des Schiffsführers, Eigentümers oder Ausrüsters
-
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 4
-
§ 18 Weitergeltung bestehender Fahrtauglichkeitsbescheinigungen
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§ 19 DIN-Normen
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§ 20 Inkrafttreten
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Anhang I Liste der in die geografischen Zonen 1,2,3 und 4 eingeteilten Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland
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Anhang II Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1,2,3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
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Anhang III Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2
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Anhang IV Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4
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Anhang V Muster der Fahrtauglichkeitsbescheinigungen
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Anhang VI Muster der Verzeichnisse
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Anhang VII Klassifikationsgesellschaften
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Anhang VIII Verfahrensvorschriften für die Durchführung von Untersuchungen
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Anhang IX Vorschriften für Signallichter, Radarausrüstungen, Wendeanzeiger sowie Kompasse und Steuerkurstransmitter
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Anhang X Nationale Sonderbestimmungen
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Anhang XI Besatzungsvorschriften
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Anhang XII Ergänzende technische Mindestvorschriften auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1,2,3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Gemeinschaftszeugnis beantragen
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Anhang XIII Gleichwertige Typgenehmigungen und Vorschriften zum Einbau und zur Funktionsprüfung sowie Konformitätserklärung
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