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Gesetz - FertigPackV 1981
Verordnung über Fertigpackungen
Erster Abschnitt
-
§ 1 Verbindliche Werte für Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Lebensmitteln
-
§ 2 Maßbehältnisse
-
§ 3 Genauigkeitsanforderungen an Maßbehältnisse
-
§ 4 Herstellerzeichen
-
§ 5 (weggefallen)
Zweiter Abschnitt
-
§ 6 Kennzeichnung der Füllmenge
-
§ 7 Kennzeichnung der Füllmenge bei Fertigpackungen mit bestimmten Erzeugnissen
-
§ 8 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit Lebensmitteln
-
§ 9 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit anderen Erzeugnissen
-
§ 10 Befreiung von der Füllmengenkennzeichnung
-
§ 11 Abtropfgewicht
-
§§ 12 bis 17 (weggefallen)
-
§ 18 Art und Weise der Füllmengenangabe
-
§ 19
-
§ 20 Schriftgröße
-
§ 21 EWG-Zeichen für Fertigpackungen
Dritter Abschnitt
-
§ 22 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
-
§ 22a Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung des Abtropfgewichts
-
§ 23 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
-
§ 24 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Stückzahl
-
§ 25 Minusabweichungen bei bestimmten Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
-
§ 26 Bezugstemperatur
-
§ 27 Kontrollmeßgeräte und Aufzeichnungen
-
§ 28 Verwendung von Meßgeräten
-
§ 29 Herstellerangabe
Vierter Abschnitt
-
§ 30 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter
-
§ 31 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder Liter
Fünfter Abschnitt
-
§ 31a Offene Packungen
-
§ 32 Unverpackte Backwaren
-
§ 33 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
Sechster Abschnitt
-
§ 33a Ausnahmen
-
§ 34 Nachschau
-
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 36 (weggefallen)
-
§ 37 Übergangsvorschriften
-
§ 38
-
§ 39 (Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften)
-
Anlage 1 (zu § 1)
Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
-
Anlage 2 (weggefallen)
-
Anlage 3
-
Anlage 4a (zu § 34 Abs. 1)
Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
-
Anlage 4b (zu § 34 Abs. 1)
Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
-
Anlage 5 (zu § 34 Abs. 2)
Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden
-
Anlage 6
-
Anlage 7 Geeignete Kontrollmeßgeräte im Sinne des § 27 und geeignete Waagen im Sinne des § 31 Fertigpackungsverordnung
-
Anlage 8
-
Anlage 9
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet C Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1002)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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