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Gesetz - InvPrüfbV
Investment-Prüfungsberichtsverordnung - InvPrüfbV
Kapitel 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
-
§ 3 Allgemeine Prüfungs- und Berichtsgrundsätze
-
§ 4 Anlagen und Verweisungen
Kapitel 2
Abschnitt 1
-
§ 5 Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse
-
§ 6 Berichtszeitraum
-
§ 7 Prüfungs- und Berichtsgrundsätze für Kapitalanlagegesellschaften
-
§ 8 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
-
§ 9 Ausländische Zweigstellen und Zweigniederlassungen
Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
-
§ 10 Eigenmittel
Unterabschnitt 2
-
§ 11 Anzeigewesen
Unterabschnitt 3
-
§ 12 Prüfungszeitraum und Berichtszeitraum
-
§ 13 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Abschnitt 3
Unterabschnitt 1
-
§ 14 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
-
§ 15 Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage
-
§ 16 Beurteilung der Ertragslage
-
§ 17 Risikolage
Unterabschnitt 2
-
§ 18 Erläuterungen
-
§ 19 Datenübersicht
Abschnitt 4
-
§ 20 Berichtszeitraum
-
§ 21 Allgemeine Verhaltensregeln und Organisationspflichten einschließlich Risikomanagement
Abschnitt 5
-
§ 22 Besondere Anforderungen an die Prüfung von Dienstleistungen und Nebendienstleistungen
-
§ 23 Prüfungszeitraum und Berichtszeitraum
Kapitel 3
Abschnitt 1
-
§ 24 Prüfungs- und Berichtsgrundsätze für Sondervermögen
-
§ 25 Angaben zum Sondervermögen
Abschnitt 2
-
§ 26 Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahres-, Zwischen- und Auflösungsberichts
Abschnitt 3
Unterabschnitt 1
-
§ 27 Einhaltung von Gesetz und Vertragsbedingungen
-
§ 28 Anlagevorschriften und Anlagegrenzverletzungen
-
§ 29 Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
-
§ 30 Anteilwertermittlung
-
§ 31 Einsatz von Derivaten
-
§ 32 Fremdbezug von Dienstleistungen
Unterabschnitt 2
-
§ 33 Anwendbarkeit dieser Verordnung
-
§ 34 Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen
-
§ 35 Erwerb von Vermögensgegenständen im Ausland
-
§ 36 Berichterstattung über das Bewertungsverfahren
-
§ 37 Besondere Berichterstattung über Verkehrswerte
-
§ 38 Berichterstattung hinsichtlich weiterer Anlagevorschriften und Anlagegrenzverletzungen
-
§ 39 Vergabeverfahren
-
§ 40 Weitere Berichtspflichten
Kapitel 4
Abschnitt 1
-
§ 41 Prüfungs- und Berichtsgrundsätze für Investmentaktiengesellschaften
-
§ 42 Anwendbare Vorschriften
Abschnitt 2
-
§ 43 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
Kapitel 5
-
§ 44 Inkrafttreten
-
Anlage 1 (zu § 19)
Datenübersicht für Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften
-
Anlage 2 (zu § 25 Absatz 1 Nummer 14)
Berechnung der Portfolioumschlagsrate
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