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Gesetz - MKSeuchV 2005
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
Teil 1
-
§ 1 Begriffsbestimmungen
Teil 2
Abschnitt 1
-
§ 2 Impfungen und Heilversuche
Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
-
§ 3 Verdachtsbetrieb
-
§ 4 Anordnungen für weitere Betriebe
-
§ 5 Kontrollzone
Unterabschnitt 2
-
§ 6 Öffentliche Bekanntmachung
-
§ 7 Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
-
§ 8 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
-
§ 9 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
-
§ 10 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
-
§ 11 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
-
§ 12 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
-
§ 13 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
-
§ 14 Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
-
§ 15 Sperrgebiet
-
§ 16 Notimpfung
-
§ 17 Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
-
§ 18 Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
-
§ 19 Untersuchungen nach Notimpfung
-
§ 20 Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
-
§ 21 Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
-
§ 22 Anwendungsvorrang
-
§ 23 Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
-
§ 24 Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
-
§ 25 Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
-
§ 26 Tilgungsplan
-
§ 27 Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
Teil 3
-
§ 28 Schutzmaßregeln
Teil 4
-
§ 29 Aufhebung der Schutzmaßregeln
-
§ 30 Wiederbelegung von Betrieben
Teil 5
-
§ 31 Behördliche Anordnungen
-
§ 31a Weitergehende Maßnahmen
-
§ 32 Tierseuchenbekämpfungszentrum
Teil 6
-
§ 33 Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus
-
§ 33a Erlaubnis für das Arbeiten mit MKS-Virus
Teil 7
-
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 35 Berechnung von Fristen
-
§ 36 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
-
Anlage 1 (zu § 15 Abs. 2 Nr. 1)
Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
-
Anlage 2 (zu § 18 Abs. 2 Nr. 3)
Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
-
Anlage 3 (zu § 24 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe a)
Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung
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