Was?
(Thema, Rechtsgebiet, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Wo?
(PLZ, Ort, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Home
Ratgeber
News
Rechtstipps
Anwalt fragen
Anwalt beauftragen
Anwalt anrufen
E-Mail Beratung
Sie suchen kompetente Rechtsberatung?
Finden Sie den passenden Rechtsanwalt
Telefon
Rufen Sie den Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung durch den Anwalt
» Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro
» Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Aufgabe/Auftrag einstellen, Rechtsgebiet auswählen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung
» Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl
» E-Mail Beratung
Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt
» Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
» Call Back Service
» Kontaktformular
Gesetz - RPflG
Rechtspflegergesetz
Erster Abschnitt
-
§ 1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
-
§ 2 Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger
-
§ 3 Übertragene Geschäfte
-
§ 4 Umfang der Übertragung
-
§ 5 Vorlage an den Richter
-
§ 6 Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter
-
§ 7 Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege
-
§ 8 Gültigkeit von Geschäften
-
§ 9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers
-
§ 10 Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers
-
§ 11 Rechtsbehelfe
-
§ 12 Bezeichnung des Rechtspflegers
-
§ 13 Ausschluß des Anwaltszwangs
Zweiter Abschnitt
-
§ 14 Kindschafts- und Adoptionssachen
-
§ 15 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
-
§ 16 Nachlaß- und Teilungssachen
-
§ 17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren
-
§ 18 Insolvenzverfahren
-
§ 19 Aufhebung von Richtervorbehalten
-
§ 19a Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht
-
§ 19b Schiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren
Dritter Abschnitt
-
§ 20 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
-
§ 21 Festsetzungsverfahren
-
§ 22 Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren
-
§ 23 Verfahren vor dem Patentgericht
-
§ 24 Aufnahme von Erklärungen
-
§ 24a Beratungshilfe
-
§ 24b Amtshilfe
Vierter Abschnitt
-
§ 25 Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen
-
§ 25a Verfahrenskostenhilfe
-
§ 26 Verhältnis des Rechtspflegers zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
-
§ 27 Pflicht zur Wahrnehmung sonstiger Dienstgeschäfte
-
§ 28 Zuständiger Richter
Fünfter Abschnitt
-
§ 29 Geschäfte im internationalen Rechtsverkehr
-
§ 30 (weggefallen)
-
§ 31 Geschäfte der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren und Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen sowie von Ordnungs- und Zwangsmitteln
-
§ 32 Nicht anzuwendende Vorschriften
Sechster Abschnitt
-
§ 33 Regelung für die Übergangszeit, Befähigung zum Amt des Bezirksnotars
-
§ 33a Übergangsregelung für die Jugendstrafvollstreckung
-
§ 34 Wahrnehmung von Rechtspflegeraufgaben durch Bereichsrechtspfleger
-
§ 34a Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern
-
§ 35 Vorbehalt für Baden-Württemberg
-
§ 36 Neugliederung der Gerichte in Baden-Württemberg
-
§ 36a Vorbehalt für die Freie und Hansestadt Hamburg
-
§ 36b Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
-
§ 37 Rechtspflegergeschäfte nach Landesrecht
-
§ 38
-
§ 39 Überleitungsvorschrift
-
§ 40 Inkrafttreten
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitte III und IV
(BGBl. II 1990, 889, 927, 941)
Abschnitt III
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Abschnitt IV
- Sonderregelung für das Land Berlin -
Ich habe einen Account
Benutzername / E-Mail
Passwort
Ich habe noch keinen Account
E-Mail Adresse
Passwort
Wiederholung
Anrede
Herr
Frau
Vorname
Nachname
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.