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Gesetz - TierSchNutztV
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV
Abschnitt 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
-
§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
-
§ 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
Abschnitt 2
-
§ 5 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
-
§ 6 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
-
§ 7 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
-
§ 8 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
-
§ 9 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
-
§ 10 Platzbedarf bei Gruppenhaltung
-
§ 11 Überwachung, Fütterung und Pflege
Abschnitt 3
-
§ 12 Anwendungsbereich
-
§ 13 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
-
§ 13a Besondere Anforderungen an die Bodenhaltung
-
§ 13b Besondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung
-
§ 14 Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
-
§ 15 Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
Abschnitt 4
-
§ 16 Anwendungsbereich
-
§ 17 Sachkunde
-
§ 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
-
§ 19 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
-
§ 20 Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
Abschnitt 5
-
§ 21 Anwendungsbereich
-
§ 22 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
-
§ 23 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
-
§ 24 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
-
§ 25 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
-
§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
-
§ 27 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
-
§ 28 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
-
§ 29 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
-
§ 30 Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
Abschnitt 6
-
§ 31 Verbot der Haltung bestimmter Tiere
-
§ 32 Anwendungsbereich
-
§ 33 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere
-
§ 34 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren
-
§ 35 Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden
-
§ 36 Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas
Abschnitt 7
-
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 38 Übergangsregelungen
-
§ 39 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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