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Gesetz - UrhWahrnG
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Erster Abschnitt
-
§ 1 Erlaubnispflicht
-
§ 2 Erteilung der Erlaubnis
-
§ 3 Versagung der Erlaubnis
-
§ 4 Widerruf der Erlaubnis
-
§ 5 Bekanntmachung
Zweiter Abschnitt
-
§ 6 Wahrnehmungszwang
-
§ 7 Verteilung der Einnahmen
-
§ 8 Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
-
§ 9 Rechnungslegung und Prüfung
-
§ 10 Auskunftspflicht
-
§ 11 Abschlußzwang
-
§ 12 Gesamtverträge
-
§ 13 Tarife
-
§ 13a Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz
-
§ 13b Pflichten des Veranstalters
-
§ 13c Vermutung der Sachbefugnis, Außenseiter bei Kabelweitersendung
-
§ 14 Schiedsstelle
-
§ 14a Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
-
§ 14b Beschränkung des Einigungsvorschlags, Absehen vom Einigungsvorschlag
-
§ 14c Streitfälle über Gesamtverträge
-
§ 14d Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung
-
§ 14e Aussetzung
-
§ 15 Verfahren vor der Schiedsstelle
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§ 16 Gerichtliche Geltendmachung
-
§ 17 Ausschließlicher Gerichtsstand
-
§ 17a Freiwillige Schlichtung
Dritter Abschnitt
-
§ 18 Aufsichtsbehörde
-
§ 19 Inhalt der Aufsicht
-
§ 20 Unterrichtungspflicht
Vierter Abschnitt
-
§ 21 Zwangsgeld
-
§ 22
-
§ 23 Bestehende Verwertungsgesellschaften
-
§§ 24 bis 26 ----
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§ 26a Anhängige Verfahren
-
§ 27 Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
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§ 28 Inkrafttreten
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