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Gesetz - WeinG 1994
Weingesetz
1. Abschnitt
-
§ 1 Zweck
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
-
§ 3 Weinanbaugebiet
-
§ 3a Elektronische Kommunikation
-
§ 3b Stützungsprogramm
2. Abschnitt
-
§ 4 Rebanlagen
-
§ 5 Anerkennung der für Qualitätswein Prädikatswein, Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen
-
§ 6 Wiederbepflanzungen
-
§ 7 Neuanpflanzungen, Anbaueignung
-
§ 8 Unzulässige Anpflanzungen
-
§ 8a Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
-
§ 8b (weggefallen)
-
§ 8c Klassifizierung von Rebsorten
-
§ 9 Hektarertrag
-
§ 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost
-
§ 10 Übermenge
-
§ 11 Destillation
-
§ 12 Ermächtigungen
3. Abschnitt
-
§ 13 Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe
-
§ 14 Beschaffenheit von Behältnissen und Räumen
-
§ 15 Erhöhung des Alkoholgehaltes, Süßung
-
§ 16 Inverkehrbringen und Verarbeiten
4. Abschnitt
-
§ 16a Produktspezifikationen
-
§ 17 Qualitätswein Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A.,b Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A.
-
§ 18 (weggefallen)
-
§ 19 Qualitätsprüfung der Qualitätsweine Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A., Sekte b.A. und bestimmter Qualitätsschaumweine
-
§ 20 Qualitätsprüfung der Prädikatsweine
-
§ 21 Ermächtigungen
-
§ 22 Landwein
-
§ 22a Jährliche Kontrollen der Spezifikationen
5. Abschnitt
-
§ 22b Schutz geografischer Bezeichnungen
-
§ 22c Antrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung nach EU-Recht
-
§ 22d Merkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
-
§ 23 Angabe kleinerer geografischer Einheiten
-
§ 24 Bezeichnungen und sonstige Angaben
-
§ 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
-
§ 25 Verbot zum Schutz vor Täuschung
-
§ 26 Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung
6. Abschnitt
-
§ 27 Vorschriftswidrige Erzeugnisse
-
§ 28 Besondere Verkehrsverbote
-
§ 29 Weinbuchführung
-
§ 30 Begleitpapiere
-
§ 31 Allgemeine Überwachung
-
§ 32 Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben
-
§ 33 Meldungen, Übermittlung von Informationen
-
§ 34 Verwendung von Einzelangaben; Weitergabe von Daten aus der Weinbaukartei
7. Abschnitt
-
§ 35 Einfuhr
-
§ 36 Überwachung bei der Einfuhr
8. Abschnitt
-
§ 37 Deutscher Weinfonds
-
§ 38 Vorstand
-
§ 39 Aufsichtsrat
-
§ 40 Verwaltungsrat
-
§ 41 Satzung
-
§ 42 Aufsicht
-
§ 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds
-
§ 44 Erhebung der Abgabe
-
§ 45 Wirtschaftsplan
-
§ 46 Abgabe für die gebietliche Absatzförderung
-
§ 47 Unterrichtung und Abstimmung
9. Abschnitt
-
§ 48 Strafvorschriften
-
§ 49 Strafvorschriften
-
§ 50 Bußgeldvorschriften
-
§ 51 Ermächtigungen
-
§ 52 Einziehung
10. Abschnitt
-
§ 52a Verbraucherinformation
11. Abschnitt
-
§ 53 Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts oder Unionsrechts
-
§ 54 Übertragung von Ermächtigungen
-
§ 55 Verkündung von Rechtsverordnungen
-
§ 56 Übergangsregelungen
-
§ 57 Fortbestehen anderer Vorschriften
-
§ 57a Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
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