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Ratgeber zum Thema Haftung
Schmerzengeldanspruch bei übler Nachrede
25.04.2018 | Haftung
Üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung - bei der Bewertung des Sachverhalts zählen die Umstände. Liegt eine schwerwiegende Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts vor, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Was ist üble Nachrede?

Üble Nachrede ist nach § 186 Strafgesetzbuch (STGB) strafbar. Um üble Nachrede handelt es sich, wenn eine dritte Person unehrenhafte Dinge über eine andere Person behauptet und seine Aussage nicht beweisen kann. Üble Nachrede wird laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 24 Monaten bestraft.

Nicht in jedem Fall besteht Anspruch auf Schmerzensgeld

Nicht bei jeder Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Bonner Amtsgericht entschied mit Urteil (Az.: 6 T 17/10), dass nur bei einer schwerwiegenden Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.

Wegen wiederholter Beleidigung einer Nachbarin (Hexe, asoziales Pack, blöde Kuh) wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt eine Frau zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 700 Euro verurteilt.

Unter schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts versteht das Gericht Behauptungen, welche das persönliche Ansehen der betreffenden Person stark schädigen. Entscheidend für die Strafbarkeit und den Schmerzensgeldanspruch ist für den Gesetzgeber, dass die Behauptung nicht beweisbar ist.

Vorgehensweise bei übler Nachrede

Falls Sie eine Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung verfolgen lassen wollen, müssen Sie einen Strafantrag bei einer Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft stellen.

Die Tatsachen können Sie entweder schriftlich formulieren oder mündlich zu Protokoll geben. Wichtig ist, dass Sie den gesamten Sachverhalt präzise formulieren. Nachdem das Protokoll aufgenommen wurde, werden die Vorwürfe geprüft.

Nach Abschluss der Untersuchungen wird der Antragsteller informiert, ob die Anschuldigungen berechtigt sind und ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird oder nicht. Sie müssen weiterhin wissen, dass der Strafantrag innerhalb von 3 Monaten nach der Tat von Ihnen gestellt werden muss.

Wehren Sie sich gegen unehrenhafte Behauptungen!

Falsche Behauptungen über Ihre Person sollten Sie nicht ignorieren. Insbesondere im Internet werden Gerüchte schnell weiter verbreitet und erreichen unkontrolliert eine große Öffentlichkeit.

Auf diese Weise wird häufig nicht nur das Ansehen Ihrer Person in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld, sondern auch bei Ihrem Arbeitgeber, Ihren Kollegen, Geschäftspartnern und/oder Kunden geschädigt.

Bevor Sie bei übler Nachrede an Schmerzensgeld denken, sollten Sie sich selbst gegen unwahre Behauptungen werden. Dafür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um:

- Gegendarstellung
- Ihren Anspruch auf Widerruf oder Richtigstellung der Behauptung
- Unterlassungsanspruch gegen den Täter

Generell ist hierzulande das Schmerzensgeld-Recht sehr komplex und kompliziert. Als Geschädigten ist es Ihnen deshalb zu empfehlen, einen Anwalt für Schmerzensgeld zu kontaktieren und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Auf keinen Fall sollten Sie jede Kritik als üble Nachrede oder Beleidigung einstufen, da sie damit nicht vor Gericht durchkommen.

Schmerzensgeldtabelle bestimmt die Hohe Ihres Anspruchs

Laut § 253 Absatz 2 BGB ist für eine üble Nachrede beziehungsweise Verleumdung eine billige Entschädigung in Form von Geld zu bezahlen.

Bei der Festsetzung des Betrages müssen jeweils die Umstände von jedem Einzelfall abgewägt werden. Bei der Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes werden folgende Aspekte berücksichtigt:

- die Schere der Folgen für den Betroffenen
- der Verbreitungsgrad der üblen Nachrede

Zur ersten Orientierung kann die Schmerzensgeldtabelle dienen. Bei dieser Tabelle handelt es sich im eigentlichen Sinne um eine Sammlung von Gerichtsurteilen zum Schmerzensgeld und die Höhe des zugesprochenen Betrages.

Die Richter sind nicht an die Schmerzensgeldtabelle gebunden und müssen sich in jedem Einzelfall aufgrund der individuellen Umstände ein eigenes Bild vom Sachverhalt verschaffen.
 Schmerzengeldanspruch bei übler Nachrede

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