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Wiki zum Rechtsthema Schmerzensgeldtabelle

Informationen zur Schmerzensgeldtabelle
Grundsätzlich richtet sich die Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldes nach dem jeweiligen Einzelfall. Eine Schmerzensgeldtabelle enthält eine Sammlung von Gerichtsurteilen, welche für eine bestimmte Art von Verletzung eine bestimmte Höhe des Schmerzensgeldes festgesetzt haben. Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes kann grundsätzlich keine schematische Vorgehensweise angewendet werden. Es ist nicht möglich, einzelne Verletzungen herauszuziehen und diese dann je nach Fall wieder zusammenzufügen und die Summe zu bilden. Schmerzensgeldtabellen enthalten für Anwälte wichtige Informationen, um Vergleichsfälle zur Bemessung heranzuziehen. Sie liegen in gedruckter Form, als CD-ROM-Datenbanken sowie ausschnittsweise im Internet vor.

Die Angaben, welche in einer Schmerzensgeldtabelle zu finden sind, berufen sich auf die aktuell geltende Rechtsprechung, wobei hier ein jährlicher Inflationsausgleich von 3% hinzugerechnet wurde. Ebenfalls von Bedeutung für die Berechnung des Schmerzensgeldes ist die Auswirkung der Verletzung auf die geschädigte Person. So wird beispielsweise ein Chirurg für eine Verletzung an der Hand mehr Schmerzensgeld erhalten, als eine Kindergärtnerin, da die Folgen der Verletzung sich auf das weitere Leben des Betroffenen in unterschiedlicher Form auswirkt.

Grundsätzlich geben Schmerzensgeldtabellen nur eine Orientierungshilfe zur Bemessung von Schmerzensgeldforderungen. Generell müssen weitere Faktoren hinzugezogen werden, beispielsweise das Alter der geschädigten Person, der Berufsstand sowie der jeweilige Krankheitsverlauf.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Regelungen zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld sind in § 253 BGB verankert. Demnach können Ansprüche auf Schadensersatz, welche sich nicht aus Vermögensschäden ergeben, nur in den Fällen geltend gemacht werden, welche das Gesetz vorgibt. Liegt eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung vor, dann kann es auch zu Ansprüchen auf Schadensersatz kommen, welche in Form einer Geldzahlung vorgenommen wird.

Bei Schmerzensgeldansprüchen, welche sich aus der Gefährdungshaftung ergeben, haftet der Schädiger gemäß § 11 StVG sowie § 6 HpflG auch bei nicht verschuldeten Schäden. Somit ergibt sich nicht nur ein Haftungsanspruch bei schuldhaft zugefügtem Schaden, sondern auch aus einer möglichen Gefahr heraus, welche der Verursacher in Kauf genommen hat und diese sich in einem Schadensfall bewahrheitet hat.

Verwandte "Schmerzensgeldtabelle" Rechtsbegriffe

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Elternhaftung, Personenschaden, Schadenersatz, Falschbehandlung, Pferdebiss, Schadensersatzrecht, Wiedergutmachung, Hundebiss, Sachbeschädigung, Schmerzensgeld, Sportverletzung, Personenschäden, Sachschäden, Stalking, Verkehrsunfall, Haftung, Verjährung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Schmerzensgeldtabelle - Ihr Schmerzensgeldtabelle Informationstipp

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