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Ratgeber zum Thema Haftung
Verkehrsunfall: Ein ganz einfacher Auffahrunfall?
12.03.2018 | Haftung
Sie wollte wie gewöhnlich an der Tankstelle noch einen kleinen Snack einkaufen, ehe sie ihre Schicht begann. Sie ordnete sich links ein, um auf das Gelände besagter Tankstelle einbiegen zu können. Im Gegenverkehr sah sie einen Wagen, der mit sehr hoher Geschwindigkeit auf sie zu kam.

Sie blieb also stehen, da sie nicht sicher war, ob sie die Straße vor diesem entgegenkommenden Fahrzeug würde überqueren können. Das entgegenkommende Fahrzeug verringerte seine Geschwindigkeit nicht. Aus einem für sie nicht ersichtlichen Grund zog das entgegenkommende Fahrzeug plötzlich nach links.

Durch diese nicht nachvollziehbare Lenkbewegung kam es zum Zusammenstoß. Ihr Fahrzeug wurde mit voller Wucht getroffen. Nachdem der erste Schock überwunden war, erkannte sie, dass ihr Fahrzeug quer über die gesamte Straße bis zum Gehweg katapultiert worden war.

Sie konnte ihr Fahrzeug noch selbstständig verlassen. Passanten hatten umsichtigerweise den Rettungsdienst gerufen. Dieser kümmerte sich um sie. Sie wurde ins nahe gelegene Krankenhaus abtransportiert und konnte daher nicht zugegen sein, als die Polizei den Unfall aufnahm.

Daher war der Schock groß, als sie dem Tage später zugestellten Unfallbericht entnahm, dass man ihr zunächst die Schuld am Unfall gegeben hatte. Sie entschied sich richtigerweise, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.

Mehr als nur juristischer Beistand

Sie war am Boden zerstört. Das Auto, das sie sich mühsam erspart hatte, war ein Totalschaden. Hinzu kamen die Gebühren, die sie für den Stellplatz beim örtlichen Abschleppunternehmen entrichten sollte.

Nicht lange nach dem Unfall flatterte ein weiteres Schreiben ins Haus: Die Gegenseite hatte Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Sie, die niemals im Leben jemandem ein Leid zugefügt hatte, sah sich nun mit all diesen Dingen konfrontiert. Sie war emotional hoffnungslos überfordert.

Der Termin beim Anwalt für Verkehrsrecht jedoch machte ihr Mut. Er erklärte ihr, dass dies ganz normale Vorgänge seien die in einem solchen Falle ihren Lauf nähmen. Er erklärte ihr weiterhin, dass er seinerseits in ihrem Namen entsprechende juristische Mittel gegen den Unfallgegner einleiten würde.

Es hatte sich herausgestellt, dass der Unfallgegner ein junger Mann gewesen war, der offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen war und die Situation nicht habe einschätzen oder gar kontrollieren können.

Darüber hinaus bestehe ein großer Verdacht, dass die Zeugen, die sich so schnell am Unfallort eingefunden hatten, nicht ganz unparteiisch gewesen seien. Es galt also, ihrerseits Augenzeugen des Unfalles ausfindig zu machen. Eine Aufgabe, die ihr Anwalt für sie übernahm.

Für ein gerechtes Urteil

Als es zur Gerichtsverhandlung kam, war sie schon deutlich ruhiger. Der Unfall lag bereits einige Wochen zurück. Zudem hatte der Anwalt ihr die größten Sorgen nehmen können. Das Urteil fiel zu ihren Gunsten aus.

Neben dem Schaden an ihrem Fahrzeug wurde auch die Stellplatzgebühr, sowie ein kleines Schmerzensgeld und auch ein Mietwagen von der gegnerischen Seite übernommen. Ihre größte Sorge jedoch waren die Punkte in Flensburg sowie eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung gewesen.

Diese Gefahr wurde selbstverständlich ebenfalls von ihr abgewendet.
Verkehrsunfall: Ein ganz einfacher Auffahrunfall?

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