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Wiki zum Rechtsthema Mietwagen
Informationen zum Mietwagen
Als Mietwagen wird eine Kraftfahrzeug bezeichnet, welches einem Dritten gegen Zahlung eines Entgeltes überlassen wird. In den meisten Fällen handelt es sich ebi einem Mietwagen um einen Personenkraftwagen, in selteneren Fällen um Lieferwagen, LKW oder auch Anhänger. In der Regel fährt der Mieter das Mietauto selbst. Jedoch besteht die Möglichkeit, ein Mietfahrzeug auch mit Fahrer zu mieten. Da Versicherungen für Mietwagen eine höhere Versicherungsprämie verlangen, muss der Mieter in der Regel eine Selbstbeteiligung für den Zeitraum, in welchem er das Fahrzeug mietet, zahlen. Der Mietpreis selbst hängt von der jeweiligen Mietwagenklassifizierung ab.
Eine Person, welche einen Mietwagen ausleihen möchte, muss regelmäßig 21 Jahre alt sein. Möglich ist in einigen Fällen auch das Mieten eines Leihfahrzeugs, wenn der Mieter 18 Jahre alt ist. Hier muss meist eine besondere Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Ein Mietwagen unterliegt bestimmten Reglungen. Er muss in Abhängigkeit seiner Nutzung versichert werden. Die technische Überwachung ist intensiver. Hauptuntersuchungen finden in kürzeren Abständen statt, in der Regel nach 12 statt nach 24 Monaten. Gesetzliche Regelungen zum Mietwagen sind in der „Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeuge und Anhänger“ zu finden, welche im Juli 1969 in Kraft trat.
Ein Mietwagen wird regelmäßig aus folgenden Gründen gemietet:
Eine Person, welche einen Mietwagen ausleihen möchte, muss regelmäßig 21 Jahre alt sein. Möglich ist in einigen Fällen auch das Mieten eines Leihfahrzeugs, wenn der Mieter 18 Jahre alt ist. Hier muss meist eine besondere Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Ein Mietwagen unterliegt bestimmten Reglungen. Er muss in Abhängigkeit seiner Nutzung versichert werden. Die technische Überwachung ist intensiver. Hauptuntersuchungen finden in kürzeren Abständen statt, in der Regel nach 12 statt nach 24 Monaten. Gesetzliche Regelungen zum Mietwagen sind in der „Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeuge und Anhänger“ zu finden, welche im Juli 1969 in Kraft trat.
Ein Mietwagen wird regelmäßig aus folgenden Gründen gemietet:
- Unfall- und Reparaturüberbrückung
- Urlaubsreisen
- Geschäftsreisen.
Tankregelungen
Grundsätzlich ist europaweit ein Mietwagen vollgetankt an den Vermieter zurückzugeben, da sie in der Regel auch vollgetankt angenommen werden. In den meisten Fällen wird vertraglich vereinbart, dass bei Abgabe eines nicht vollständig aufgetankten Mietwagens eine Aufwandsentschädigung zu den Benzinkosten hinzukommt. Einige Urlaubsländer haben diesbezüglich Regelungen, dass ein leeres Fahrzeug vermietet wird und somit nach Ablauf der Mietzeit auch nicht vollgetankt werden muss. Da aber eigentlich jeder Mieter eine Restreserve im Tank belässt, kann der Vermieter zusätzlich Geld verdienen, indem er die Tanks seiner Mietfahrzeuge nach Nutzung leer pumpt. Die beste angebotene Tankregelung ist aus diesem Grund die FF-Option.
Folgende mögliche Tankregelungen gibt es:
Folgende mögliche Tankregelungen gibt es:
- FF = Full/Full
- Das Fahrzeug wird voll betankt in Empfang genommen und muss entsprechend vollgetankt zurück gegeben werden.
- FE = Full/Empty
- Das Fahrzeug ist bei Übergabe nicht betankt. Die erste Füllung muss somit vom Mieter übernommen werden. Das Mietauto muss nicht vollgetankt zurück gegeben werden. Restbestände an Benzin werden nicht zurückerstattet.
- FP = Full Paid
- Die erste Tankfüllung ist im Mietpreis enthalten.
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