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Wiki zum Rechtsthema Geschwindigkeitsüberschreitung
Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Nach deutschem Verkehrsrecht handelt es sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Kleinere Verstöße werden in der Regel mit einem Bußgeld verwarnt. Beträchtliche Verstöße hingegen führen laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zu einem Bußgeld und je nach Schwere auch zu einem Fahrverbot zwischen einem bis zu drei Monaten. Hinsichtlich der bestehenden Verkehrsregeln ist die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit der Verstoß, welcher am häufigsten begangen wird.
Im Bußgeldkatalog sind alle Rechtsfolgen dieser Verkehrsordnungswidrigkeit aufgeführt. Auch hier gilt: je schwerer der Verstoß, umso höher die Bestrafung. Erfolgte nur eine unerhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, so wird lediglich eine Geldbuße verhängt. Bei größerer Überschreitung kommt noch ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg hinzu. Kommt es zu einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, so kann auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Grundsätzlich wird hier beim Strafmaß berücksichtigt, ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb von geschlossenen Ortschaften erfolgte, da innerhalb geschlossener Ortschaften generell eine höhere Gefährdung vom Verkehrssünder ausgeht als Außerorts.
Im Bußgeldkatalog sind alle Rechtsfolgen dieser Verkehrsordnungswidrigkeit aufgeführt. Auch hier gilt: je schwerer der Verstoß, umso höher die Bestrafung. Erfolgte nur eine unerhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, so wird lediglich eine Geldbuße verhängt. Bei größerer Überschreitung kommt noch ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg hinzu. Kommt es zu einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, so kann auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Grundsätzlich wird hier beim Strafmaß berücksichtigt, ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb von geschlossenen Ortschaften erfolgte, da innerhalb geschlossener Ortschaften generell eine höhere Gefährdung vom Verkehrssünder ausgeht als Außerorts.
Folgen
Wird Innerorts eine überhöhte Geschwindigkeit von über 20 km/h gemessen, so kommt zum Bußgeld noch ein Punkteeintrag in Flensburg dazu. Das gleiche trifft für auf Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts zu. Wird die zulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften jedoch um mehr als 30 km/h überschritten, so wird unter Umständen außerdem ein Fahrverbot verhängt.
Außerorts sind die Vorschriften etwas gelockerter. Hier führt erst eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h zu einem möglichen Fahrverbot. Wer also außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 41 bis 50 km/h überschreitet, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen, bei 51 bis 60 km/h zwei Monate sowie bei einer Überschreitung von mehr als 61 km/h mit drei Monaten. Hinzu kommt noch ein entsprechendes Bußgeld.
Des weiteren wird auch eine unangepasste Geschwindigkeit, beispielsweise an vorherrschende Witterungsverhältnisse, mit Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet.
Außerorts sind die Vorschriften etwas gelockerter. Hier führt erst eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h zu einem möglichen Fahrverbot. Wer also außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 41 bis 50 km/h überschreitet, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen, bei 51 bis 60 km/h zwei Monate sowie bei einer Überschreitung von mehr als 61 km/h mit drei Monaten. Hinzu kommt noch ein entsprechendes Bußgeld.
Des weiteren wird auch eine unangepasste Geschwindigkeit, beispielsweise an vorherrschende Witterungsverhältnisse, mit Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet.
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