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Wiki zum Rechtsthema Verkehrsrecht

Informationen zum Verkehrsrecht
Allgemein Betrachtet wird der Begriff Verkehrsrecht meist ausschließlich für das Straßenverkehrsrecht verwendet und dort gleichbedeutend betrachtet. Jedoch ist dies nicht zutreffend, da sich das Verkehrsrecht auch auf das Luftfahrtrecht und das Eisenbahnrecht bezieht sowie auch auf das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen, beispielsweise die Binnenschifffahrt, und das Seeschifffahrtsrecht. Gegen die eigentliche Bedeutung des Begriffes richtet sich jedoch der anwaltliche Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht" auf alle Gebiete um das Straßenverkehrsrecht aus.
Verkehrsrecht und seine Bedeutung im täglichen Leben
Grundsätzlich kommt dem Verkehrsrecht eine große Bedeutung zu, die sich auf nahezu jeden Bürger bezieht, der tagtäglich als Verkehrsteilnehmer und damit Fußgänger, Auto- oder auch Radfahrer mit diesem konfrontiert wird. Im Sinne des Verkehrsrechtes erstreckt sich der Begriff Straßenverkehr nicht alleinig auf Straßen im Allgemeinen, sondern ebenso auch auf Wege und Plätze, die ganz allgemein oder auch nur bestimmten Verkehrsteilnehmern zur Benutzung zur Verfügung gestellt sind. Demnach fallen auch die Fußgängerzone sowie auch Fahrradwege unter diese Definition. Der Begriff Verkehr bezieht sich damit auf die Mobilität des Menschen. Diese ergibt sich aus der räumlichen Trennung von Wohnen und Arbeiten sowie auch aus anderen Aktivitäten eines Menschen und darauf, dass sich Verkehrsteilnehmer unterschiedlicher Verkehrsmittel und Fahrwege bedienen, um ein bestimmtes Ziel erreichen zu können.

Lt. der Fachanwaltsordnung, abgekürzt auch FAO, gehören folgende Rechtsgebiete ebenfalls zum Verkehrsrecht:
  • Zivilrecht: Das Zivilrecht setzt sich aus Bereichen wie Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht zusammen. Daher behandelt dieses Gebiet auch Haftungsfragen für Schäden wie Unfallschäden. Darüber hinaus behandelt das Verkehrsvertragsrecht alle Regelungen und Vorschriften zum Kauf und auch zum Verkauf von Fahrzeugen.

  • Verkehrsstrafrecht: In den Bereich des Verkehrsstrafrechts fallen beispielsweise das Fahren unter Alkoholeinfluss sowie auch das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis. Bußgelder, beispielweise wegen Falschparkens, werden im Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt.

  • Verkehrsversicherungsrecht: In den Bereich des Verkehrsversicherungsrechts fallen u. a. auch Kraftfahrzeugversicherung und Haftpflichtversicherung.

  • Fahrerlaubnisrecht: Das Fahrerlaubnisrecht behandelt Vorschriften und Belange, die mit der Erteilung der Fahrerlaubnis sowie deren Verlust oder Entziehung in Zusammenhang stehen und auch mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung, welche auf MPU abgekürzt wird.

  • Zulassungsrecht: Das Zulassungsrecht befasst sich insgesamt mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen.

  • Straßenverkehrsrecht: Bei dem Straßenverkehrsrecht handelt es sich im Grunde um ein typisches Ordnungsrecht. Dieses wird bestimmt durch das Bundesrecht und die einzelnen Rechtsbereiche fallen daher auch in die Zuständigkeit unterschiedliche Behörden wie beispielsweise der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt und der Staatsanwaltschaft etc. Darüber hinaus ist es teilweise auch möglich, dass private Träger oder auch Privatpersonen mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden. Man nennt dies Beliehen und die Art und Weise dieser Aufgaben zeigt sich beispielsweise im Fall des TÃœVs.
Die wichtigsten Gesetz und Verordnungen, die sich auf das Verkehrsrecht beziehen, sind in folgenden Gesetzesvorschriften zu finden:
Straßenverkehrsgesetz oder auch StVG
Das Straßenverkehrsgesetz hat alle grundsätzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen zum Inhalt, die sich auf die Fahrzeugzulassung beziehen sowie auch auf Erteilung und Entziehen der Fahrerlaubnis. Auch die sogenannte Gefährdungshaftung eines Fahrzeughalters wird dort geregelt. Darüber hinaus findet es auch Anwendung bezogen auf die Strafvorschriften, die mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis oder einem Kennzeichenmissbrauch in Zusammenhang stehen und die StVG regelt entsprechende Belange des Verkehrszentralregister in Flensburg sowie Belange des zentralen Fahrerlaubnisregisters.

Straßenverkehrsordnung oder auch StVO
In der Straßenverkehrsordnung sind die Bestimmungen festgelegt, die sich auf die Verhaltenspflichten der Verkehrsteilnehmer beziehen und die die Verkehrsregeln definieren sowie die Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote. Darüber hinaus gibt es in diesem Bereich auch Sonderregelungen, die sich auf Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst beziehen, die von den StVO Vorschriften befreit sind. Dies beruht auf der Tatsache, dass sie Dienste sind, welche hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

Straßenverkehrszulassungsordnung oder auch StVZO
Die StVZO behandelt u. a. die Vorschriften, die sich auf die Betriebserlaubnis oder auch die EG-Typgenehmigung beziehen.

Fahrerlaubnisverordnung oder auch FeV
Die FeV behandelt die Einzelheiten über die Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis und regelt das Punktsystem des Verkehrszentralregisters in Flensburg sowie auch des Zentralen Fahrerlaubnisregisters.

Bußgeldkatalog
Im Bußgeldkatalog werden die Höhe sowie auch der Rahmen der Geldbußen festgelegt, die für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Gültigkeit haben. Zu diesen Ordnungswidrigkeiten zählen beispielsweise Alkoholfahrt, Drogenfahrt und Geschwindigkeitsüberschreitung.

Verwarnungsgeldkatalog
Der Verwarnungsgeldkatalog lässt sich mit dem Bußgeldkatalog vergleichen und bezieht sich auf geringfügige Verstöße.

Darüber hinaus findet auch das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OwiG Anwendung sowie auch das Strafgesetzbuches oder auch StGB, und die Strafprozessordnung, kurz StPO. Diese zählen auch zu den verkehrsrechtlichen Vorschriften.
Rechtsgebiete die ebenfalls zum Verkehrsrecht zählen:
  • Luftfahrtrecht: Das Luftfahrtrecht bezieht sich insbesondere auf die Internationale Vereinbarung über die Verkehrszulassung von Fluglinien. Für den Luftverkehr ist als Bundesaufsichtsbehörde das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig zuständig.

  • Eisenbahnrecht: Bezogen auf das Eisenbahnrecht hat die Bundesaufsichtbehörde für Eisenbahnrecht, abgekürzt auch EBA, welches seinen Sitz in Bonn hat, die zuständige Aufsicht. Die zutreffenden Regelungen beziehen sich insbesondere auf die Vorschriften für den Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen sowie auch von den Schienen selbst etc.

  • Wasserrecht: Das Wasserrecht beinhaltet die Bestimmungen über die Art und Weise und die Intensität der Wasserstraßennutzung und deren Zulässigkeit sowie auch die, welche Schiffe für die Benutzung der Wasserstraßen geeignet sind.

  • Seerecht: Im Seerecht werden z. B. alle Anforderungen geregelt, die sich auf den Erwerb des Kapitänspatentes beziehen. Für diesen Bereich sind die Länder der betreffenden Seegebiete etc. zuständig.

Verwandte "Verkehrsrecht" Rechtsbegriffe

Bußgeld, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, MPU, Sicherheitsabstand, Unfall, Verkehrsunfall, EU Führerschein, Führerschein, Kfz-Versicherung, Parkverbot, Strafzettel, Unfallflucht, Verwarnung, Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Mietwagen, Probezeit, Verkehrsstrafrecht, TÜV, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Schmerzensgeld, Rotlichtverstoß, Unfallregulierung, Fahrerflucht, Promillerechner
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Verkehrsrecht - Ihr Verkehrsrecht Informationstipp

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