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beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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07749 Jena

Kontaktdaten
Tel:03641/2692037
Fax:03641/2671047
Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Auszahlung Prepaid-Guthaben bei Hoster für Online Gameserver
Vom 22.10.2014 | Frage zum Thema Allgemeines Vertragsrecht
Hallo,
ich habe bei einem Anbieter für Gameserver ein Benutzerkonto eingerichtet und dieses mit Geld aufgeladen. Mit diesem Guthaben kann man eben für diverse Spiele einen Server erstellen, für diesen Umfang und Laufzeit einstellen. Die Kosten werden dann von diesem Guthaben abgebucht. Nun möchte ich bei diesem Anbieter keinen Server mehr betreiben und habe alle Server auslaufen lassen bzw diese nicht verlängert. Es besteht aktuell noch ein Guthaben von knapp 20€ welches ich aber nicht auszahlen lassen kann.
Ich weiss das es sich hier um ein sehr geringen Streitwert handelt, aber mir geht es mehr um das Prinzip.
Meiner Meinung nach handelt der Anbieter eben im Unrecht.
Dazu komme ich aufgrund diverser Infos, die ich mir im Netz durchgelesen habe.
Als 1. Punkt fällt mir da ein, das bei Prepaid-Handykarten und Prepaid-Kreditkarten wohl ein Recht auf Rückerstattung besteht, wenn der "Vertrag" gekündigt wurde.
Als 2. Punkt wäre da die AGB des Anbieters die sich auf 2 Punkte Beschränkt:
§ 1
-
Vertragsgrundlagen
Allen Verträgen, die der Kunde (Verbraucher oder Unternehmer) mit
der G
-
Portal UG (haftungsbeschränkt), Willy
-
Buchauer
-
Ring 25, 82256
Fürstenfeldbruck
, im
Folgenden bezeichnet als "
G
-
Portal
", abschließt, liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese erkennt der Kunde
mit seiner Bestellung ausdrücklich an.
§
2
-
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN
-
Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestim
mungen des
Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Als 3. Punkt wäre da meiner Meinung folgende Aussage des Anbieters:
Tut uns leid eine Erstattung ist nicht möglich und muss nicht vom Gesetzgeber aus erfolgen solange das Guthaben nicht verfällt was es nicht tut.

Dadurch bin ich aber eigentlich genötigt dieses Guthaben aufzubrauchen....
laut § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB ....wenn der Inhaber der Plattform einen Vermögensvorteil ohne Rechtsgrund auf Ihre Kosten erlangt hat.
Das Guthaben würde vorliegend den Vermögensvorteil darstellen. Ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen des Guthabens würde seitens des Betreibers nicht mehr bestehen, da der Account ohne Vertrag besteht, wobei selbst bei bestehendem Vertrag ein Auszahlungsrecht bestehen dürfe.
Und laut seiner AGB wird das Auszahlungsrecht eben nicht ausgeschlossen.....

Noch mal zusammenfassend, ich weiss das es um einen sehr geringen Streitwert geht, allerdings möchte ich weder wie hier 18 Euro, noch 18 Cent oder 1800 Euro "verschenken". Die Höhe der Summe ist mir in erster Linie egal, denn ich bin bestimmt nicht der einzige dem es so geht.

Wäre schön wenn sich jemand dieser Sache annehmen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Michel
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