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beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11

07749 Jena

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Tel:03641/2692037
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Privatverkauf - Taeuschung
Vom 20.06.2014 | Frage zum Thema Allgemeines Vertragsrecht
Hallo,
am 10.06 habe ich einen VW Golf, 2001, 149,200 km fuer 3200,00 € gekauft, es stand bei einem Haendler in der Ausstellflaeche und mir wurde bei der Probefahrt gesagt, dass es sich beim Verkauf im Kundenauftrag handelt. Anfangs sprach der Haendler von 6 Monate Gewaehrleistung,danach wurde diese verneint. Bei der Besichtigung wurde das Fahrzeug als top, unfallfallfrei und in gutem Zustand beschrieben.(Mit mir waren noch 2 Freunde- der Haendler stets alleine). Der Haendler gab an, den Zahnriemen neugemacht zu haben. Zu den ersichtlichen Maengel, ein Quietschen im vorderen Bereich, gab der Handler an, es seien wahrscheinlich Domlager zu tauschen, auch 1 undichtes und 1 kaputtes Licht habe ich nach der Probefahrt erwaehnt, diese wurden vom Verkaeufer zur Kenntnis genommen. Die Maengel wurden jedoch nicht im Kaufvertrag explezit genannt sondern als lediglich benannte Unfallschaeden oder sonstige Beschaedigungen angekreuzt.
Der Haendler hat beim Kaufvertrag ( Vordruck KFZ- Auskunft .de) seinen eigenen Namen als Verkaeufer eingetragen- Privatadresse und Telefonnummer – diese stimmt mit Kundenkarte seines Geschaeftes ueberein. In wiefern ist dies noch ein Verkauf im Kundenauftrag, wenn das Auto laut Fahrzeugbrief seit April abgemeldet war? Ist dies ein Indiz fuer ein Umgehungsgeschaeft, um die Gewaehrleistung auszuschliessen?
Das Auto habe ich in die Werkstatt gebracht, um das Quietschen der Domlager zu beseitigen.
Der Mechaniker hat saemtliche weitere Maengel festgestellt. Kraftstoffverlust wegen undichter Kraftstoffpumpe etc. , einen Unfallschaden( repariert) am Querlenklager vorne hinten links, schiefverlaufender Zahnriemen, Flexrohr am Auspuff kaputt, Heckklappenkabel defekt, Hupe kaputt. Diese Schaeden konnten erst durch einen Fachmann ersichtlich werden. Bei der Probefahrt war der Benzintank vollkommen leer, ohne Reserve, erst beim Volltanken nach dem konnte der Benzinverlust( Benzingestank) erkannt werden. Ich moechte das Auto zurueckgeben und den vollen Preis zurueckerstattet bekommen. Kann hier die Anspruchsgrundlage Arglistige Taeuschung oder Betrug ( Umgeheungsgeschaefte) angewendet werden? Dies scheint der Fall zu sein, da wiegesagt der Tank in der Ausstellungsflaeche vollkommen leer war, der Unfallschaden nicht benannt wurde, und es gehoert zu den Pflichten eines Verkaeufers auf wesentliche Schaeden hinzuweisen, ohne nachdrueckliches Fragen.
Der Haendler ist fuer die kommenden 2 Wochen nicht zu erreichen, ist in Urlaub.Sind irgendwelche Fristen zu beachten?
Zur Sachmaengelhaftung, die im Vertrag unterschrieben wurde steht folgender Absatz:
Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluß der Sachmängelhaftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchst. C). Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluß nicht. Gegebenenfalls werden an den Käufer noch bestehende Ansprüchen gegenüber Dritten aus der Sachmängelhaftung abgetreten. ( Darf der Haendler pauschal solche Vertraege benutzen? – da es sich hier um einen Vertrag mit alter Rechtschreibung handelt bin ich mir unsicher ob das so rechtens ist, bzw ob er nicht bei allen seinen Fahrzeugen so handelt.)
Kann auslaufender Kraftstoff zu einer potenziellen fahrlaessigen Verletzung von Gesundheit, Leben und Koerper fuehren? Immerhin atme ich die Gase ein und wenn ein Unfall passiert, ist auslaufender Kraftstoff auch nicht von Vorteil.

Welche Chancen habe ich, wenn ich einen Anwalt einschalte?

Vielen Dank,
Mit freundlichen Gruessen.
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