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Wiki zum Rechtsthema Reitunfall
Informationen zu Reitunfall
Als Reitunfall bezeichnet man einen Unfall, der mit dem Reiten eines Pferdes in Zusammenhang steht und bei dem es sich zumeist um einen Sturz handelt. Gerade bei einem solchen Unfall ist die Haftung nicht immer ganz klar, da sie sich aus den eigentlichen Geschehnissen, die dem Unfall vorangegangen sind, in unterschiedlicher Weise ergeben kann.
Mögliche Haftungsansprüche in Bezug auf einen Reitunfall
Haftungsansprüche bei einem Sturz vom eigenen Pferd, kommen meist nicht in Betracht. Hierbei kann jedoch auf eine bestehende Unfallversicherung zurückgegriffen werden. Ist jedoch eine dritte Person in den Unfall involviert und trägt die Verantwortung für diesen, so haftet auch der Verursacher für daraus entstandene Schäden entweder voll oder anteilig.
Beim Sturz von einem fremden Pferd, kann man davon ausgehen, dass der Halfter haftet, da dieser auch dann haftbar ist, wenn dieser den Unfall nicht selbst verursacht hat. Daher sollten Pferdehalter grundsätzlich eine entsprechende Pferdehaftpflicht in Anspruch nehmen, die in solchen Fällen für entstandene Schäden aufkommt. Hat man sich in Bezug auf ein eigenes Pferd für eine Reitbeteiligung entschieden, sollte allerdings sichergestellt sein, dass die Haftpflichtversicherung auch an dieser Stelle greift.
Denn grundsätzlich besteht für eine Reitbeteiligung keinen Anspruch darauf, auf die Haftpflicht zurückgreifen zu können. Allerdings kann hierbei trotzdem der Halter haftbar gemacht werden.
Beim Sturz von einem fremden Pferd, kann man davon ausgehen, dass der Halfter haftet, da dieser auch dann haftbar ist, wenn dieser den Unfall nicht selbst verursacht hat. Daher sollten Pferdehalter grundsätzlich eine entsprechende Pferdehaftpflicht in Anspruch nehmen, die in solchen Fällen für entstandene Schäden aufkommt. Hat man sich in Bezug auf ein eigenes Pferd für eine Reitbeteiligung entschieden, sollte allerdings sichergestellt sein, dass die Haftpflichtversicherung auch an dieser Stelle greift.
Denn grundsätzlich besteht für eine Reitbeteiligung keinen Anspruch darauf, auf die Haftpflicht zurückgreifen zu können. Allerdings kann hierbei trotzdem der Halter haftbar gemacht werden.
Reitunfall eines Mithalters
Je nachdem wie sich der Vertrag über eine Reitbeteiligung gestaltet, kann diese auch als Mithalter betrachtet und entsprechend in Haftung genommen werden. Darüber hinaus haftet sie auch dann, wenn sich Ansprüche des eigentlichen Besitzers aufgrund einer unsachgemäßen Führung des Tieres ergeben.
Verwandte "Reitunfall" Rechtsbegriffe
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