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Wiki zum Rechtsthema Versicherungsgesellschaft
Informationen zu Versicherungsgesellschaft
Als Versicherungsgesellschaft, oft auch nur als Versicherer, werden Versicherungsunternehmen bezeichnet, die durch einen Versicherungsvertrag dem Versicherungsnehmer einen bestimmten Schutz oder eine bestimmte Absicherung gewähren. Versicherer sind grundsätzlich Unternehmen, in dem meisten Fällen eine Gesellschaft oder öffentlich-rechtliche Anstalt, die privatwirtschaftlich organisiert ist.
Versicherungsgesellschaften unterliegen einer besonderen Kontrolle durch den Staat und gesetzlich den Regelungen des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, auch bezeichnet als Versicherungsaufsichtsgesetz und abgekürzt VAG.
Versicherungsgesellschaften unterliegen einer besonderen Kontrolle durch den Staat und gesetzlich den Regelungen des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, auch bezeichnet als Versicherungsaufsichtsgesetz und abgekürzt VAG.
Rechtliche Grundlagen
Alle Faktoren wie Zulassung und Betrieb, Kapitalanlagen und Aufsicht sowie auch die unterschiedlichen Rechtsformen werden für Versicherungsgesellschaften durch das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen geregelt und die Aufsicht obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche auch als BaFin abgekürzt wird.
Darüber hinaus werden Versicherungsgesellschaften weiterhin durch das Bundesministerium für Finanzen geprüft, welches als Fachministerium zuständig ist. Die Interessen der Versicherungen werden durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. vertreten, abgekürzt auch GDV, sofern das Versicherungsunternehmen diesem beigetreten ist.
Darüber hinaus werden Versicherungsgesellschaften weiterhin durch das Bundesministerium für Finanzen geprüft, welches als Fachministerium zuständig ist. Die Interessen der Versicherungen werden durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. vertreten, abgekürzt auch GDV, sofern das Versicherungsunternehmen diesem beigetreten ist.
Rechtsformen der Versicherungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen
Eine Versicherung kann in Deutschland ausschließlich als Aktiengesellschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werden, wobei man gleichzeitig zwischen den unterschiedlichen Versicherungen unterscheidet. Versicherungen wie Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen sowie auch Unfallversicherungen etc. müssen von Versicherungsunternehmen betrieben werden, die rechtlich selbständig agieren. Ausnahme bildet der Umstand, dass Versicherungsgesellschaften als Konzerne agieren.
Dann können auch die genannten Versicherungen aus einer Hand angeboten werden. Oft handelt es sich bei dem Abschluss von Versicherungen über einen Versicherungsvertreter allerdings um verschiedene Versicherungen, die auch durch unterschiedliche Versicherer angeboten werden. Bei Abschluss einer Lebens- und einer Sachversicherung kann es somit sein, dass diese durch zwei Gesellschaften gewährleistet werden.
Dann können auch die genannten Versicherungen aus einer Hand angeboten werden. Oft handelt es sich bei dem Abschluss von Versicherungen über einen Versicherungsvertreter allerdings um verschiedene Versicherungen, die auch durch unterschiedliche Versicherer angeboten werden. Bei Abschluss einer Lebens- und einer Sachversicherung kann es somit sein, dass diese durch zwei Gesellschaften gewährleistet werden.
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