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Wiki zum Rechtsthema Dienstvertrag

Informationen zum Dienstvertrag
Dem Dienstvertrag unterliegt eine Verpflichtung zur Bezahlung einer Vergütung aufgrund erhaltener bestimmter Dienstleistungen, wobei die Vergütung erst nach erbrachter Dienstleistung erfolgt. In dem Dienstvertrag können auch Vereinbarungen zu Teilzahlungen oder anderer Regelungen festgelegt werden. Gesetzliche Regelung findet der Dienstvertrag in §§ 611 bis 630 BGB und nimmt Bezug auf sämtliche Dienste, die in Zusammenhang mit einer Leistungserbringung stehen.

Dabei ist es, im Gegensatz zum Werkvertrag, völlig irrelevant, ob diese Dienste in Selbständigkeit oder unselbständig, also vom Arbeitnehmer, erbracht werden. Auch einen Unterschied bringt die Dienstleistung an sich, da das Ergebnis des Dienstes unwichtig ist. In einem Dienstvertrag kann eine einmalige oder aber auch eine dauerhafte Dienstleistung vereinbart werden.
Die Arten eines Dienstvertrages
  • Arbeitsvertrag
  • Telekommunikationsvertrag
  • Unterrichtsvertrag
  • Mandatsvertrag mit einem Rechtsanwalt
  • Arztvertrag
  • Verträge mit freien Mitarbeitern
Die Dienstvertragspartner
  • Hausverwaltung und Wohnungseigentümer
  • Schulungs- und Weiterbildungsinstitute und Schüler
  • Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Mandant
  • Detektive
  • IT-Dienstleister
  • Journalisten für Moderationen
Der Inhalt eines Dienstvertrages
  • Art, Umfang, Ort und Zeitdauer der Dienstleistung
  • Entgelt
  • Zahlungsmodalitäten
  • erforderliche Vor- und Nebenleistungen
  • Beendigung durch Zeitablauf, Aufhebungsvereinbarung oder Kündigung
  • eine Schriftform ist nicht erforderlich
Die Vergütung
Selbst wenn eine Vergütung nicht konkret vereinbart wurde, besteht generell eine Zahlungspflicht. Hier ist dann die für diese Dienstleistung übliche Vergütung zu zahlen. Nur bei Gefälligkeitsdiensten zwischen Nachbarn besteht keine Vergütungspflicht, welches dann aber auch so vereinbart wurde. Im Gegensatz zum Kauf- oder Werkvertrag greifen beim Dienstvertrag im Falle von Mängeln keine besonderen Vorschriften.

Das zieht nach sich, dass eine Nachbesserung oder eine verminderte Vergütung nicht verlangt werden kann. Hierbei kommen die allgemeinen Vorschriften zu den Leistungsstörungen zum Tragen. Das bedeutet, dass auch dann eine Vergütung zu zahlen ist, wenn die Leistung zwar erbracht, aber nicht angenommen wurde.

Verwandte "Dienstvertrag" Rechtsbegriffe

Arbeitsrecht, Abfindung, Arbeitsunfall, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutz, Zeitarbeit, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Ausbildung, Elternzeit, Mobbing, Altersteilzeit, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Kündigung, Probezeit, Abfindungsrechner, Gehaltsrechner, Warnstreik, Zeugniskorrektur, Urlaub, Nebentätigkeit, Kündigungsfristen, Betriebsverfassungsrecht, Berufsausbildung, Befristung, Teilzeit, Versetzung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Umgruppierung, Einigungsstelle, Beschlussverfahren, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Interessenausgleich
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Dienstvertrag - Ihr Dienstvertrag Informationstipp

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