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Wiki zum Rechtsthema Internet

Informationen zu Internet
Das Internet, häufig auch einfach nur als Netz bezeichnet, bezeichnet ein weltweit erreichbares Netzwerk, welches aus einer Vielzahl von Rechnernetzwerken besteht und dem Austausch von unterschiedlichsten Daten dient. Internetnutzer haben die Möglichkeit, auf verschiedene Webseiten zurückzugreifen, soziale Netzwerke nutzen sowie auch E-Mail-Dienste, Datenübertragungen, etc. Dem Nutzer sind inzwischen kaum Grenzen gesetzt.

Grundsätzlich kann sich via Internet jeder Rechner mit einem anderen verbinden. Das Internet sorgte für Modernisierungen in vielen Bereichen und bietet auch der sozialen Ebene eine ganz neue Plattform. Allerdings sorgte es gleichermaßen auch dafür, dass rechtliche Regelungen nicht mehr so angewendet werden konnten, wie dies zuvor der Fall war. Auf diese Weise hat sich nach und nach ein eigenes Informationstechnologierecht herauskristallisiert, welches sich aus unterschiedlichen Rechtsgebietsbereichen zusammensetzt.
Rechtliches in Bezug auf Internetvorgänge
Das Recht, welches sich in Bezug auf das Internet ergibt, wird als sogenanntes IT-Recht bezeichnet. Dieses ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus Teilen unterschiedlicher Rechtsbereiche zusammen. Aus der Fachanwaltsordnung § 14k FAO ergibt sich ein guter Überblick darüber, welche Rechtsbereiche das IT-Recht umfasst.

»Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,

  2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

  3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,

  4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,

  5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

  6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

  7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

  8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,

  9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung«.
Probleme durch die Nutzung des Internets
Das Internet bietet eine Vielzahl von Vorteilen, hat jedoch auch sehr schwerwiegende rechtliche Probleme mit sich gebracht. Im Laufe der letzten Jahre kam es zu mehr Anmahnungen in Bezug auf das Urheberrecht, als dies vor Entstehung des Internets der Fall war. Auch wurde der Datenschutz zu einem immer weitreichenderen Thema, welches besondere Beachtung benötigte.

Verwandte "Internet" Rechtsbegriffe

IT-Recht, Datenschutz, EDV-Recht, Hardwarekauf, Internetrecht, Netzbetreiber, Softwarekauf, Telekommunikation, UMTS, Dialer, Fernabsatzgesetz, Hardwareverkauf, Lizenz, Podcasting, Softwareverkauf, Telekommunikationsrecht, Download, Forum, Lizenzierung, Provider, Tauschbörse, TK-Recht, Abmahnung, Signaturgesetz, Fernabsatzrecht, Jugendschutz, Linkverzeichnis, Musiktauschbörse, Rückgaberecht, Teledienstedatenschutzrecht
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