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Wiki zum Rechtsthema Insolvenzrecht

Informationen zum Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht befasst sich mit der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung eines Schuldners. Dabei beruft es sich auf die Insolvenzordnung (InsO). Ein Insolvenzverfahren hilft dabei, das möglicherweise noch existierende Vermögen des Schuldners zu gleichen Teilen auf seine Gläubiger zu übertragen. Das Insolvenzrecht teilt sich in die Regelinsolvenz und in die Verbraucherinsolvenz.
Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz wird bei Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmen angewendet. Eine Verfahrenseröffnung erfolgt nach Vorliegen eines Eröffnungsgrundes, meist bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Der § 18 der Insolvenzordnung erlaubt eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit, um schnell handeln zu können und eine eventuelle Unternehmenssanierung zu ermöglichen. Schuldner und Gläubiger können gleichermaßen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ein Gutachter prüft dann im Eröffnungsverfahren die Befugnis des Antragstellers und ob die Insolvenzmasse eine Insolvenz begründet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, findet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Bestellung eines Insolvenzverwalters statt. Dieser verfügt alleinig über die Insolvenzmasse. Bei ihm machen alle Gläubiger ihre Forderungen geltend. Diese werden dann gerichtlich geprüft.
Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz gibt nicht gewerblich tätigen Schuldnern die Möglichkeit, eine Entschuldung auf vereinfachtem Weg zu erreichen. Hat der Schuldner mehr als zwanzig Gläubiger, ist eine Verbraucherinsolvenz nicht möglich. Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern geht einer Verbraucherinsolvenz voraus. Eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt können hierbei helfen, einen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen, welcher auch einen festen Zahlungsplan enthält. Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, muss eine Bestätigung eines Schuldnerberaters beim Insolvenzgericht eingereicht werden, die dieses nachweist. Kann auch das Gericht keine Einigung erlangen, kommt die Vorgehensweise des normalen Regelinsolvenzverfahrens zur Eröffnung.
Insolvenzmasse
Die Insolvenzmasse beinhaltet das komplette Vermögen des Schuldners, welches bei Verfahrenseröffnung vorhanden ist (z.Bsp. Altvermögen, Lebensversicherungen, Grundstücke) bzw. welches während des Verfahrens erlangt wird (z. Bsp. Lottogewinn, Erbschaft). Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist der Schuldner nicht mehr berechtigt, auf sein insolvenzbefangenes Vermögen zuzugreifen.

Verwandte "Insolvenzrecht" Rechtsbegriffe

Gläubiger, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Schulden, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachlassinsolvenz, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung, Pfändungstabelle, Restschuldbefreiung, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Schuldenbereinigungsplan, Sozialplan, Verfügungsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Insolvenzrecht - Ihr Insolvenzrecht Informationstipp

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