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Wiki zum Rechtsthema Pfändungstabelle

Informationen zu Pfändungstabelle
Bei einer Pfändungstabelle handelt es sich um eine tabellarische Übersicht, die eine genaue Auskunft über dem pfändbaren und nicht pfändbaren Teil der Einkünfte bzw. des Nettoeinkommens geben soll. Diese entspricht den gesetzlichen Richtlinien gemäß § 850 ZPO. Eine Anpassung erfolgt in einem zwei-jährlichen Intervall, wobei diese sich an der prozentualen steuerlichen Erhöhung des Grundfreibetrages orientiert.

Grundlage der nicht pfändbaren Anteile ist § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG und damit der aktuell geltende Grundfreibetrag entsprechend der Anpassung nach § 32a EStG. Die nicht pfändbaren Einkünfte stellen eine Lebenserhaltungskosten Gewährleistung und Sicherung für den Schuldner dar sowie auch für dessen Familie. Gleichsam wird auf diese Weise verhindert, dass der Schuldner auf soziale Unterstützung angewiesen ist.
Pfändungstabelle mit Gültigkeit bis 2015
Seit Juli 2013 besteht ein pfändungsfreies Einkommen von 1.049,99 €. Die aktuelle Höchstgrenze stelle der Betrag von 3.203,67 € dar. Welcher Freibetrag für den Schuldner Gültigkeit hat, hängt von dessen individuellen Umständen ab. Alle Beträge, die entsprechende Grenze überschreiten, können zu 100 Prozent gepfändet werden. Eine Sicherstellung des nicht pfändbaren Betrages soll durch das sogenannte P-Konto vereinfacht werden. Zum Grundfreibetrag wird die Berechnung des unpfändbaren Anteils bei Unterhaltsverpflichtungen hinzugerechnet, die monatlich zu berücksichtigen sind.

Durch diese erhöht sich der pfändungsfreie Betrag anhand der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen. Dies kann beispielsweise nach § 1615I oder § 1615n BGB in Bezug auf Ehepartner oder frühere Ehepartner der Fall sein sowie in Bezug auf Verwandte. Dadurch kommt es zu einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrages um 393,30 € gemäß § 850c Absatz 1 Satz 2 ZPO sowie eines Betrages von 219,12 € für jede weitere Unterhaltsverpflichtung.
Weitere anrechenbare Leistungen
Zu den Leistungen, die ebenfalls anrechenbar sind, gehören u. a. auch wiederkehrende Sozialleistungen, die der Sicherung des Existenzminimums dienen. Hierbei kommt eine Anrechnung allerdings meist nur eingeschränkt in Betracht, wenn bereits Einkünfte bestehen, die nicht angerechnet werden, beispielsweise bei Einkommen durch Elterngeld und Kindergeld etc.

Verwandte "Pfändungstabelle" Rechtsbegriffe

Insolvenzrecht, Gläubiger, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Schulden, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachlassinsolvenz, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung, Restschuldbefreiung, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Schuldenbereinigungsplan, Sozialplan, Verfügungsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Pfändungstabelle - Ihr Pfändungstabelle Informationstipp

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