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Wiki zum Rechtsthema Gewerbemietvertrag
Informationen zum Gewerbemietvertrag
Im Mietvertragsrecht werden zwei Bereiche unterschieden:
Rechtsgrundlagen für das Gewerbemietrecht sind die §§ 535 ff. BGB, die §§ 305 bis 310 BGB, die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Grundsätzlich ist ratsam, einen Gewerbemietvertrag vor der endgültigen Unterzeichnung inhaltlich genauestens zu überprüfen bzw. einer rechtskundigen Person vorzulegen.
- Wohnraummietvertragsrecht
- Anmietung von Wohnraum zur privaten Nutzung
- Gewerbemietvertragsrecht
- Anmietung von Räumlichkeiten zur gewerblichen (beruflichen) Nutzung
Rechtsgrundlagen für das Gewerbemietrecht sind die §§ 535 ff. BGB, die §§ 305 bis 310 BGB, die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Grundsätzlich ist ratsam, einen Gewerbemietvertrag vor der endgültigen Unterzeichnung inhaltlich genauestens zu überprüfen bzw. einer rechtskundigen Person vorzulegen.
Inhalt
Ein Gewerbemietvertrag sollte auf folgende Bereiche eingehen:
Hieraus ergeben sich Vorteile für beide Vertragspartner:
- die vereinbarte Art der Nutzung
- Details über den Innenausbau sollten verhandelt werden:
- mögliche anteilsmäßige Beteiligung des Vermieters an den Kosten
- Verbleib der Inneneinrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses
- Konkurrentenschutz
- der Vermieter sollte versichern, dass nahe gelegene Mietobjekte nicht an gleichartige Unternehmer vermietet werden
- Möglichkeit der Untervermietung
- Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Mietobjekts
- die Mitbenutzung von bestimmten Anlagen
- Erlaubnis für das Anbringen von Werbung bzw. das das dafür nötige Nutzen der Außenfassade
- konkrete Vereinbarungen über die Mietzeit
- Zeitmietvertrag, unbestimmte Laufzeit, mögliche Verlängerung des Mietvertrages und ähnliches
- Voraussetzungen für eine Kündigung
- Kündigungsgründe, Kündigungsfristen und mehr
- Details zur Kaution
- Höhe, Bankbürgschaft, Verrechnung
- Versicherungen, welche vom Vermieter abzuschließen sind
- Aufnahme neuer Mietvertragspartner bzw. Ausscheiden vorhandener Vertragspartner
- Höhe der Miete
- Pauschalmiete
- Kopplung an den Umsatz
- Kosten für Betriebs- und Instandhaltung
- mögliches Vormietrecht für weitere frei werdende Flächen
Hieraus ergeben sich Vorteile für beide Vertragspartner:
- Sicherheit für den Vermieter, einen konstanten Mieters über den vereinbarten Zeitraum zu haben
- dem Mieter stehen für den vereinbarten Zeitraum Räumlichkeiten zur Verfügung
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