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Wiki zum Rechtsthema Wohngeld

Informationen zum Wohngeld
Sollten Mieter durch beispielsweise zu geringes Einkommen staatliche Unterstützung benötigen, so erhalten sie Zuschuss zur Miete in Form des Wohngeldes. Dieses errechnet sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Familienmitglieder, welche im Haushalt leben, von der Höhe des Einkommens der gesamten im Haushalt lebenden Familie sowie von der Höhe der Miete. Für Eigentümer einer Eigentumswohnung bzw. eines Eigenheims wird das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses gezahlt. Hilfreich zur Berechnung des Wohngeldes sind sogenannte Wohngeldtabellen.

Von der Zahlung des Wohngeldes sind ausgeschlossen:
  • Personen, welche das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Altersgrundsicherung und Erwerbsminderung empfangen, da diese Leistungen schon eine Wohnkostenunterstützung enthalten
  • Alleinstehende in der Erstausbildung
  • Wehrpflichtige.
Grundsätzlich ist jeder deutsche Bürger berechtigt, eine Zahlung von Wohngeld zu beantragen.
Beantragung von Wohngeld
Das Wohngeld kann in schriftlicher Form bei der jeweils zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden, welche meist in den örtlichen Verwaltungsbehörden zu finden sind. Diese gibt dafür vorgesehene Formulare aus:
  • Wohngeldantrag
  • Vermieterbescheinigung (Angaben über Größe und Baujahr der Wohnung)
  • weitere Informationen zum Wohngeldantrag
Wohnungs- bzw. Hauseigentümer, welche einen Lastenzuschuss beantragen möchten, müssen zusätzlich zu den o.g. Formularen noch eine Fremdmittelbescheinigung vorlegen. Diese erhalten sie von der Hausbank, über die das Darlehen für die Immobilie läuft.

In Abhängigkeit der Situation des Antragstellers, müssen noch folgende Unterlagen vorgelegt werden:
  • Verdienstbescheinigung
  • Rentenbescheid
  • Bescheide der Bundesagentur für Arbeit
  • Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren
  • Pflegegeldbescheid
  • Unterhaltsnachweis
  • BAB- bzw. BAföG- Bescheid
  • soweit vorhanden, Wohngeld-Negativbescheide für Zweitwohnsitz
  • Vermögensnachweise
  • Schwerbehindertenausweis.
Grundsätzlich gilt die Bewilligung von Wohngeld 12 Monate. Nachfolgend muss bei Bedarf ein neuer Antrag für Wohngeld gestellt werden.
Wohngeldgesetz 2013
Zum 01.01.2013 traten Änderungen des Wohngeldgesetzes in Kraft. Diese dienen hauptsächlich dem Schutz vor Missbrauch der Sozialleistungen. Der § 33 Abs. 5 WoGG wurde aktualisiert und soll durch die Einführung des automatischen Datenabgleichs innerhalb der Behörden verhindern, dass Sozialleistungen rechtswidrig in Anspruch genommen werden. Seit Januar 2013 sind nun die Wohngeldstellen berechtigt, Daten mit weiteren Trägern von Sozialleistungen zu vergleichen. Über diesen automatisierten Abgleich von Daten wird der Antragsteller des Wohngeldes informiert.

Im Wesentlichen erfolgt der Abgleich zur Überprüfung von:
  • Leistungen bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SBG II)
  • Leistungen bei Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (BGB XII)
Des weiteren ist die Wohngeldstelle zur Überprüfung folgender Fakten berechtigt:
  • Beziehen Personen eines Haushalts Wohngeld, obwohl sie in dieser nicht mehrt leben?
  • Wurde das Wohngeld schon früher bezogen bzw. beantragt?
  • Bestand in dem Zeitraum des Wohngeldanspruchs eine sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung bzw. wurde eine aufgenommen?
  • Wurden Leistungen aus einer Renten- bzw. Unfallversicherung bezogen?
  • Bestehen Einkünfte aus Kapitalvermögen? Und wenn ja, wie hoch sind diese?
  • Werden Arbeitslosengeld I oder weitere Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch genommen?

Verwandte "Wohngeld" Rechtsbegriffe

Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Eigenbedarf, Maklerrecht, Mietminderung, Mietvertrag, Pacht, Schönheitsreparaturen, Gewerbemietvertrag, Miete, Mietrecht, Nebenkosten, Pachtvertrag, Wohnungseigentum, Kaution, Mieterhöhung, Mietspiegel, Nebenkostenabrechnung, Räumungsklage, Betriebskosten, Hausordnung, Kündigung, Kündigungsgründe, Mietkaution, Nachmieter, Untervermietung, Eigentümerversammlung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Wohngeld - Ihr Wohngeld Informationstipp

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