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Wiki zum Rechtsthema Strafrecht

Informationen zum Strafrecht
Das Strafrecht ist ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts, was darauf begründet ist, dass es die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und dem Bürger regelt. Da das Strafrecht jedoch einige Besonderheiten aufweist, wird es neben dem Öffentlichen Recht und dem sogenannten Zivilrecht als eigenständige dritte Rechtsgruppe gewertet. Das Strafrecht beinhaltet alle gesetzlichen Regeln und Vorschriften, die sich mit den Inhalten und mit dem Umfang der staatlichen Strafbefugnis befassen. Das Sanktionsrecht beruht auf dem Grundsatz „Nulla poena sine lege“, was bedeutet: keine Strafe ohne Gesetz. Begründet ist dies damit, dass dieses Recht des Staates zu sehr schweren Eingriffen in die Rechte und die Freiheit eines Bürgers berechtigt. Bei diesen Engriffen kann es sich beispielsweise um die Freiheit eines Bürgers handeln, welche durch eine Freiheitsstrafe oder durch Sicherheitsverwahrung aufgehoben wird. Es darf lt. der geltenden Grundsätze nur eine Strafe verhängt werden, die durch eine gesetzliche Grundlage gestützt wird § 1 StGB. Dies wird auch als gesetzliches Rückwirkungsverbot bezeichnet, so dass ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung keine Sanktion seitens des Staates zulässig ist. Dadurch, dass der genannte Grundsatz in der Verfassung verankert ist, siehe auch Grundgesetz Art. 103 Abs. 2 GG, ist es natürlich möglich, dass bei einem vorliegenden Verstoß auch eine Verfassungsklage eingereicht werden kann.

Das Strafrecht wird darüber hinaus in zwei Bereiche unterteilt. Es handelt sich bei diesen zum einen um das materielle Strafrecht und zum anderen um das formelle Strafrecht.
Das materielle Strafrecht
Grundsätzlich wird das allgemeine Strafrecht an sich als das materielle Strafrecht bezeichnet. Dies bedeutet, dass darin alle Vorschriften festgelegt sind, welche Verhaltensweisen mit Sanktionen zu belegen sind. Als die zentrale Vorschrift ist das Strafgesetzbuch, kurz auch StGB zu werten, welche darüber hinaus ergänz wird durch eine Vielzahl von Sondervorschriften, welche sich beispielsweise auf den Bereich Wirtschaftsrecht beziehen, welches im Wirtschaftsgesetzbuch, kurz WiStrG, geregelt ist, oder auch auf Delikte, die mit Drogen sowie auch Betäubungsmitteln in Zusammenhang stehen und die dem Betäubungsmittelgesetz, abgekürzt BtMG unterliegen. Liegen Sprengstoffdelikte vor, greift an dieser Stelle das Sprengstoffgesetz oder auch SprengG, während bei Steuerstraftaten das Steuergesetz und bei Wirtschaftsstraftaten u. a. das Aktiengesetz, kurz AktG greift. Darüber hinaus kommt bei unlauterem Wettbewerb das entsprechende Gesetz UWG zu Anwendung, wobei dies nur Beispiele sind, da in diesen Bereichen durchaus weitere Gesetze greifen können.
Das Strafgesetzbuch oder auch StGB
Das Strafgesetzbuch, abgekürzt auch StGB, teilt sich grundsätzlich auf in einem allgemeinen und einen besonderen Teil. Der allgemeine Teil bezieht sich auf die generellen Vorschriften zu den unterschiedlichen Arten der Beteiligung an Straftaten, was ebenso den Täter wie auch den Mittäter, Anstifter etc. umfasst. Darüber hinaus regelt das Strafgesetzbuch auch, wann eine Straftat vorliegt, wann diese strafbar ist und ebenso auch, ob und wann eine Straftat beispielsweise durch Notwehr zu rechtfertigen ist. Ebenso umfasst der allgemeine Teil des StGB die verschiedenen Sanktionsarten, welche dem Staat durch das Gesetz zur Verfügung stehen. Dabei kann es sich um Sanktionen handelt, die sich auf die Freiheit beziehen, in Form einer Freiheitsstrafe oder auch Maßregeln der Besserung und der Sicherheit, was bei psychisch gestörten Tätern beispielsweise zum Tragen kommt. Ebenso sind auch Vermögensstrafen möglich wie beispielsweise eine Geldstrafe oder Ersatzhaft, Berufsverbot bei Delikten, die als berufsspezifisch zu bezeichnen sind und der Täter dieser Berufsgruppe angehört oder der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn ein Verkehrsdelikt vorliegt. Das StGB beinhaltet auch Regeln dafür, wie der Strafrichter das Strafmaß zu bemessen hat sowie auch die Regeln, wann eine Strafaussetzung zur Bewährung, auch als Bewährungsstrafe bezeichnet, in Betracht zu ziehen ist.

Der besondere Teil des Strafgesetzbuches befasst sich dagegen mit den Vorschriften, die praktisch die Merkmale der einzelnen Straftaten festlegen, was man auch als Tatbestandsmerkmale bezeichnet. Gekennzeichnet sind diese zum einen durch objektive Komponenten und damit beispielsweise das Wegnehmen einer fremden beweglichen Sache in Form von Diebstahl gemäß § 242 StGB, und zum anderen auch durch subjektive Komponenten und damit Fahrlässigkeit, Vorsatz oder auch Absicht. Eine Aufteilung des Strafgesetzbuches ergibt sich wie folgt:
  • Straftaten gegen das Leben, beispielsweise Mord, Totschlag etc.
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, beispielsweise durch Körperverletzung, Misshandlung etc.
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit, beispielsweise durch Freiheitsberaubung, Menschenhandel, Erpressung etc.
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Raub und Erpressung
  • Begünstigung und Hehlerei
  • Betrug und Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Insolvenzverschleppung
  • gemeingefährliche Straftaten wie beispielsweise Brandstiftungsdelikte, Verkehrsdelikte, Unfallflucht etc.
  • Umweltstraftaten
  • Straftaten im Amt wie beispielsweise Bestechlichkeit, Rechtsbeugung etc.
Liegt der Fall vor, dass es sich bei einem Täter um einen Jugendlichen handelt, so greift hier zusätzlich das Jugendstrafrecht. Dieses legt zusätzlich die Höchststrafen sowie auch bestimmte Sanktionen für Kinder und Jugendliche fest.
Das formelle Strafrecht
Das formelle Strafrecht bezieht sich auf alle Vorschriften, welche dazu gedacht sind, den Ablauf des Strafverfahrens zu regeln. Es handelt sich also um das sogenannte Strafprozessrecht. Dieses regelt die Strafprozessordnung, kurz auch StPO. Das bedeutet, dass dort die Voraussetzungen festgelegt sind, die Gültigkeit bei der Durchführung eines rechtmäßigen Strafverfahrens. In diesem Bereich kommen allerdings darüber hinaus verschiedene Unterscheidungen zum Tragen, wie das Ermittlungsverfahren und damit der Erlass von Durchsuchungsbefehlen und Haftbefehlen, die Strafverhandlung und damit der Vorgang, der durch die Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, und letztendlich auch der Strafvollzug und damit die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Geldstrafen oder auch die Durchführung der Maßregelung zur Besserung und Sicherung. Darüber hinaus sind auch im formellen Strafrecht Besonderheiten aufgeführt, die sich auf jugendliche bzw. heranwachsende Straftäter beziehen. Es ist beispielsweise festgehalten, dass Strafverhandlungen gegen jugendliche Täter grundsätzlich unter Öffentlichkeitsausschluss durchgeführt werden.

Bezogen auf die Intensität der möglichen Verstöße gegen die geltenden Gesetze, ist das Strafrecht als die härteste Form der Sanktion zu bezeichnen. Dazu gehört auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, welches weniger strenge Sanktionen vorsieht.

Verwandte "Strafrecht" Rechtsbegriffe

Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Drogen, Opferhilfe, BTMG, Jugendstrafrecht, Stalking, Einbruch, Erpressung, Fahrerflucht, Zeugnisverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafmaß, Tagessatz, Strafprozeßrecht, Amoklauf
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