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Körperverletzung
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Wiki zum Rechtsthema Körperverletzung

Informationen zur Körperverletzung
Als Körperverletzung wird eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung einer Person bezeichnet, welches ein Eingreifen in die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Person zur Folge hat. Die Körperverletzung ist ein Straftatbestand und wird gemäß § 223 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bzw. mit einer Geldstrafe geahndet. Laut § 223 II StGB ist auch der Versuch der Körperverletzung ein Straftatbestand. Eine Körperverletzung ist laut § 229 StGB grundsätzlich strafbar, unabhängig davon, ob sie fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist.

Allgemein gilt auch jeder ärztliche Eingriff als Körperverletzung und darf nur ausgeführt werden, wenn hierzu unmissverständlich eine Einverständniserklärung abgegeben wurde bzw. eine Notsituation den ärztlichen Eingriff rechtfertigt. Allgemein zählt der Straftatbestand der Körperverletzung zu den häufigsten Delikten im Arbeitsleben eines Strafverteidigers.Unterschieden wird nach StGB zwischen:
  • Körperverletzung gemäß § 223 StGB
  • gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB
  • schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB.
Gefährliche Körperverletzung
Unter der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB versteht man eine Steigerung der Körperverletzung gemäß § 223 StGB, die juristisch bezeichnete Qualifikation der einfachen Körperverletzung. Hier erfolgt eine Erhöhung der Strafandrohung, da die Vorgehensweise in hohem Maße gefährlich eingestuft wird.

Bei der gefährlichen Körperverletzung wird die Körperverletzung:
  • mit Gift bzw. weiteren Stoffen, die eine Gesundheitsschädigung zur Folge haben, beigebracht. Als Gift wird ein Stoff bezeichnet, welcher mithilfe chemischer bzw. chemisch-physikalischer Wirkungsweise in der Lage ist, die Gesundheit, durch Einnahme auf verschiedene Art und Weise, zu ruinieren.

  • mit einer Waffe bzw. einem gefährlichen Werkzeug begangen. Unter Werkzeug versteht man jeglichen Gegenstand, welcher durch seine Beschaffenheit erhebliche Verletzungen am Körper verursachen kann, wenn er auf diesen einwirkt.

  • durch einen heimtückischen Ãœberfall begangen. Diese Art des Ãœberfalls geschieht derart, dass der Betroffene mit dem Angriff nicht rechnet und seinen Angreifer nicht wahrnimmt, beispielsweise, weil dieser sich versteckt hält oder auch Freundlichkeit heuchelt. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Verabreichung von Gift in einem geeigneten Moment, beispielsweise durch ein Getränk.

  • gemeinsam mit weiteren Personen beigebracht. Grundsätzlich genügt hier ein weiterer Mittäter bzw. eine weitere Mittäterin, um von einer Gefährlichkeit auszugehen. Auch müssen nicht alle beteiligten Täter handgreiflich werden.

  • durch eine, das Leben gefährdende Behandlung, vollzogen. Hier ist jede Art von Handlung am Opfer gemeint, welche durch ihre Art Verletzungen hervorrufen kann, die lebensgefährlich werden können. So könnte beispielsweise der Täter sein Opfer die Treppe hinunter stoßen, wobei sich das Opfer glücklicherweise nur eine Verstauchung am Fuß zuzieht. Es hätte sich aber auch so schwere Verletzungen zuziehen können, dass diese lebensbedrohlich hätten werden können. Für den Tatbestand reicht es aus, dass diese Handlung zur Bedrohung des Lebens hätte führen können.
Der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet bzw. bei minder schweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Schon der Versuch der gefährlichen Körperverletzung ist strafbar.
Schwere Körperverletzung
Die schwere Körperverletzung ist gemäß § 226 StGB ein Tatbestand, bei welchem nicht die Gefährlichkeit der Handlung, sondern deren Schwere hinsichtlich der Folgen der Verletzung, welche dem Körper zugeführt wurde, zu einer besonderen Bestrafung führt. Schwere Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet. Wurde die Körperverletzung mit dem Willen, eine besonders schwere Verletzung hervorzurufen, durchgeführt, sieht das Gesetz gemäß § 226 Abs. 2 StGB eine Mindeststrafe von 3 Jahren Freiheitsentzug vor.

Als erste Gruppe wird in § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Handlung festgeschrieben, bei welcher bestimmte Körperfunktionen und Funktionen der Sinne verloren gehen. Demnach gelten der Verlust des Augenlichts auf einem bzw. beiden Augen, des Gehörs sowie des Sprechvermögens als schwere Folge einer Tat. Außerdem ist auch eine eingetretene Fortpflanzungsunfähigkeit eine schwere Tatfolge. Zur zweiten Gruppe gehören gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB die dauerhafte Schädigung eines Körpergliedes durch Verlust bzw. Gebrauchsunfähigkeit. Zu den Körpergliedern zählen Arme, Finger oder Beine, also Körperteile, welche durch ein Gelenk miteinander verbunden sind.

Die dritte Gruppe der schweren Körperverletzung beinhaltet gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB eine dauerhafte Entstellung, eine Lähmung oder auch eine geistige Behinderung als schwere Folgen einer Handlung. Eine dauerhafte Entstellung bezeichnet einen ästhetischen Makel des Opfers für eine unbestimmte Zeitspanne. Eine Lähmung beschreibt die dauerhafte Unbeweglichkeit bestimmter Körperteile und dadurch eine Einschränkung in der Beweglichkeit vorliegt.
Körperverletzung mit Todesfolge
Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge kommt es infolge der Schwere der Tat zum Tod des Opfers. Hier erfolgt die Bestrafung gemäß § 227 StGB mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Jahren. Der Täter hat aufgrund seiner Handlung damit rechnen müssen, dass das Opfer zu Tode kommen kann. Hierbei muss der Tod nicht direkt eine Folge der Körperverletzung sein, sondern kann auch aufgrund der Reaktion des Opfers auf die Körperverletzung bzw. auf die bevorstehende Körperverletzung eingetreten sein, beispielsweise während der Flucht. Um den Tatbestand gemäß § 227 StGB zu erfüllen, muss der Täter fahrlässig gehandelt gaben. Bei Vorsatz greifen die Vorschriften der §§ 211 ff. StGB.

Verwandte "Körperverletzung" Rechtsbegriffe

Strafrecht, Betrug, Diebstahl, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Drogen, Opferhilfe, BTMG, Jugendstrafrecht, Stalking, Einbruch, Erpressung, Fahrerflucht, Zeugnisverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafmaß, Tagessatz, Strafprozeßrecht, Amoklauf
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Körperverletzung - Ihr Körperverletzung Informationstipp

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