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Wiki zum Rechtsthema Strafprozeßrecht

Informationen zu Strafprozeßrecht
Als Strafprozessrecht bezeichnet man alle Regelungen und Vorschriften, die mit der Durchführung eines Strafprozesses in Zusammenhang stehen und damit mit einem Gerichtsprozess, der der Durchsetzung eines angemessenen Strafanspruchs dient. Das Strafverfahren begründet sich auf der Strafprozessordnung, abgekürzt auch StPO, welche die Vorschriften für die Strafverfahrensdurchführung enthält und einen Bereich des formellen Strafprozessrechtes bzw. Strafrechtes bildet. Dagegen wird das materielle Strafrecht durch das Strafgesetzbuch geregelt.

In der Strafprozessordnung finden sich mehr als 400 Paragraphen und der Strafprozess an sich unterliegt bestimmten Vorschriften und Prinzipien wie beispielsweise der Offizialmaxime oder dem Legalitätsprinzip. Bei einem Strafprozess unterscheidet man zwischen Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren, wobei insbesondere das Hauptverfahren den eigentlichen Strafprozess darstellt, der letztendlich in die Strafzumessung und Festsetzung des Strafmaßes sowie die Vollstreckung des Urteils übergeht.
Das Hauptverfahren
Das Hauptverfahren begründet sich insbesondere auf den Regelungen in den §§ 213 bis 275 der StPO und beinhaltet die Hauptverhandlung, dessen Ablauf und Vorschriften in den §§ 226 bis 275 StPO geregelt ist. Gemäß § 169 StPO findet diese meist öffentlich statt: »Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig«.

Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur unter bestimmten Umständen gegeben, beispielsweise bei Beeinträchtigung der Privatsphäre von Zeugen oder des Angeklagten oder bei Staatssicherheitsgefährdung sowie Gefährdung des Angeklagten oder von Zeugen. Darüber hinaus ist auch eine Jugendstrafsitzung nicht öffentlich. Dies begründet sich auf § 48 JGG. Hier heißt es: »Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich«. Absatz 3 stellt allerdings klar, dass dies unter folgenden Bedingungen nicht zutrifft: »in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt, so ist die Verhandlung öffentlich.

Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist«. Im Hauptverfahren kommt es zur Vernehmung aller Verfahrensbeteiligter und zur Fragestellung durch Prozessbeteiligte. Darüber hinaus erfolgen Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung, zu Stellungnahmen von Angeklagten und Zeugen und das Schlussplädoyer, bevor es zu einer Beratung über das Urteil kommt und später zur Verkündung des Urteils, der Begründung und der Festsetzung des Strafmaßes. Den letzten Teil bildet die Rechtsmittelbelehrung.
Weitere Rechtsgrundlagen des Strafprozesses
Das Strafprozessrecht beruht nicht alleinig auf der Strafprozessordnung, sondern stützt sich auf weitere rechtliche Regelungen und Normen unterschiedlicher Gesetze. So finden sich weitere rechtliche Grundlagen darüber hinaus im Gerichtsverfassungsgesetz und in dessen Einführungsgesetz sowie im Verfassungsrecht, in den Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Jugendgerichtsgesetz sowie auch im Strafgesetzbuch.

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Strafrecht, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Drogen, Opferhilfe, BTMG, Jugendstrafrecht, Stalking, Einbruch, Erpressung, Fahrerflucht, Zeugnisverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafmaß, Tagessatz, Amoklauf
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Strafprozeßrecht - Ihr Strafprozeßrecht Informationstipp

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