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Wiki zum Rechtsthema Tarifvertragsgesetz
Informationen zu Tarifvertragsgesetz
Bei dem Tarifvertragsgesetz, abgekürzt auch TVG, welches bereits schon am 9. April 1949 in Kraft getreten ist, handelt es sich um ein Gesetz, welches dazu dient, den rechtlichen Rahmen in Bezug auf die Tarifverhandlungen zwischen Tarifvertragsparteien zu regeln und damit deren Rechts und Pflichten. Das Tarifvertragsgesetz setzt sich mit den Inhalten sowie auch dem Beginn und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auseinander und regelt alle betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Belange. Aus § 1 Abs. 1 TVG ergibt sich wie folgt:
»der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können«
»der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können«
Inhalte des Tarifvertragsgesetzes
Die Inhalte des Tarifvertragsgesetzes ergeben sich wie folgt:
- § 1 Inhalt und Form des Tarifvertrags
- § 2 Tarifvertragsparteien
- § 3 Tarifgebundenheit
- § 4 Wirkung der Rechtsnormen
- § 5 Allgemeinverbindlichkeit
- § 6 Tarifregister
- § 7 Übersendungs- und Mitteilungspflicht
- § 8 Bekanntgabe des Tarifvertrags
- § 9 Feststellung der Rechtswirksamkeit
- § 10 Tarifvertrag und Tarifordnungen
- § 11 Durchführungsbestimmungen
- § 12 Spitzenorganisationen
- § 12a Arbeitnehmerähnliche Personen
- § 12b Berlin-Klausel
- § 13 Inkrafttreten
Anwendungsgebiete des Tarifvertragsgesetzes
Das Tarifvertragsgesetz gilt zum einen für vertragliche Vereinbarungen, bei der beide Tarifparteien sich verpflichten und sich gleichzeitig bestimmte Berechtigungen erteilen, und für Verträge, die Geltung für alle Arbeitsverhältnisse haben, die durch den Vertrag erfasst werden. Grundsätzlich bedeutet ein Tarifvertrag auch, dass er lediglich verbindlich für den Arbeitgeber in Bezug auf die Gewerkschaftsmitglieder gilt. Allerdings werden die Regelungen meist auch auf Arbeitnehmer angewendet, die keiner Gewerkschaft angehören.
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