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Wiki zum Rechtsthema Strafzettel

Informationen zum Strafzettel
Als Strafzettel wird umgangssprachlich, neben Knöllchen oder Protokoll, eine Verwarnung aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten gemäß §§ 56 ff. OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) bezeichnet. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit einem Strafzettel geahndet, wenn sie nur in unerheblicher Art und Weise begangen wurde. Der Strafzettel kann die Zahlung eines Verwarnungsgeldes anordnen oder auch nur eine Verwarnung aussprechen, wobei diese in den meisten Fällen in mündlicher Form erfolgt.

Eine Verwarnung in schriftlicher Form ordnet in der Regel immer ein Verwarnungsgeld an, welches zwischen 5 und 35 Euro liegen kann. Bei geringfügige Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr kann ein Strafzettel an der Windschutzscheibe des z. Bsp. falsch geparkten Autos angebracht werden. Regelmäßig erfolgt eine Verwarnung in schriftlicher Form auf dem Postweg, beispielsweise bei geringer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Verwarnung in schriftlicher Form
Bei einer schriftlichen Verwarnung mit Anordnung der Zahlung eines Verwarnungsgeldes kann auf zwei verschiedene Arten die Zahlung vorgenommen werden:
  1. durch einen Überweisungsträger
  2. vor Ort bei der zuständigen Verwaltungsbehörde.
Ist der Betroffene mit der Verwarnung nicht einverstanden oder nimmt er die Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht innerhalb der entsprechenden Frist vor, so wird mittels Bußgeldverfahren über den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit entschieden. In den meisten Fällen führt dieses zum Erlass eines Bußgeldbescheides und zu höheren Kosten. Sollte die Person, welche die Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Halte- und Parkverstößen im ruhenden Verkehr begangen hat, nicht ermittelt werden können, so obliegt gemäß § 25 a StVG aufgrund der Halterhaftung dem Halter des Fahrzeugs die Zahlung der angefallenen Kosten. Wird hingegen einer Verwarnung durch Zahlung des Verwarnungsgeldes zugestimmt, ist in diesem Augenblick das Verfahren abgeschlossen und kann somit nicht durch die nächste Instanz überprüft werden.
Verwaltungsbehörden
Die Verwaltungsbehörden, auch Verfolgungsbehörden, werden in einigen Fällen von entsprechenden Gesetzen festgelegt oder häufiger in bestimmten Zuständigkeitsverordnungen der Bundesländer.

Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche mit Anordnung eines Verwarnungsgeldes einhergehen, werden regelmäßig vorgenommen,
  1. bei Vergehen im Rahmen des fließenden Verkehrs von der zuständigen Polizeibehörde gemäß § 57 OWiG
  2. bei Vergehen im Rahmen des ruhenden Verkehrs von der Gemeindebehörde.
Verwarnungen, welche ein Verwarnungsgeld beinhalten, sind nicht gebührenpflichtig, da sie nicht dem Kostenrecht zuzuordnen sind.

Verwandte "Strafzettel" Rechtsbegriffe

Verkehrsrecht, Bußgeld, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, MPU, Sicherheitsabstand, Unfall, Verkehrsunfall, EU Führerschein, Führerschein, Kfz-Versicherung, Parkverbot, Unfallflucht, Verwarnung, Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Mietwagen, Probezeit, Verkehrsstrafrecht, TÜV, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Schmerzensgeld, Rotlichtverstoß, Unfallregulierung, Fahrerflucht, Promillerechner
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Strafzettel - Ihr Strafzettel Informationstipp

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