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Wiki zum Rechtsthema einstweilige Verfügung

Informationen zu einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung stellt in Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht eine Form des vorläufigen Rechtsschutzes dar. Es handelt sich hierbei um eine vorläufige gerichtliche Entscheidung, die zumeist im Eilverfahren getroffen wird und der einreichenden Partei ihren Anspruch sichern soll, bis es zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung kommt. Die Rechtsgrundlage der einstweiligen Verfügung stellen die §§ 935 bis § 942 ZPO dar.
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung
Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das zuständige Gericht ist grundsätzlich, dass der Antragssteller auch tatsächlich einen Anspruch gegen einen Schuldner hat. Darüber hinaus muss der Grund für den Erlass dahingehend gestaltet sein, dass beispielsweise ohne die einstweilige Verfügung die Durchsetzung des Anspruches gefährdet wäre. Ebenso kann die Verfügung einer vorübergehenden Sicherung des Rechtsfriedens dienen. Verfügungsgrund und Anspruch müssen glaubhaft dargelegt werden, wobei auch die Vorlage von Beweismitteln möglich ist.

Darüber hinaus kann auch eine eidesstattliche Versicherung der Beweiskraft dienen. Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ist durch den Schuldner möglich. Ebenso besteht für den Antragsgegner auch die Möglichkeit zur Hinterlegung einer Schutzschrift bei zuständigen Gerichten, so dass diese beim Antrag auf einstweilige Verfügung ebenfalls Gewicht hat und gleichermaßen als Widerspruch gewertet werden kann. Zustellung einer einstweiligen Verfügung erfolgt nicht durch das zuständige Gericht, sondern muss durch den Antragssteller bei einem Gerichtsvollzieher innerhalb eines Monats nach Zustellung beantragt werden.
Ungerechtfertigte Verfügungen
Wird eine einstweilige Verfügung beantragt, die als ungerechtfertigt bezeichnet werden kann, so kommt es durch diese zu einem Anspruch auf Schadensersatz, den der Antragsgeber gegenüber dem Antragssteller geltend machen kann, auch wenn dieser nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Verwandte "einstweilige Verfügung" Rechtsbegriffe

Wettbewerbsrecht, Abmahnung, GWB, Unterlassungserklärung, Wettbewerb, Schutzschrift, UWG, Wettbewerbsbeschränkung, unlauterer Wettbewerb, Werbung, Wettbewerbszentrale, Wettbewerbsbeschränkungen, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Unzulässige Werbung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema einstweilige Verfügung - Ihr einstweilige Verfügung Informationstipp

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