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Wiki zum Rechtsthema Wirtschaftsrecht

Informationen zum Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht bezeichnet alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Rechtsnormen und entsprechenden Maßnahmen, die dem Staat zur Hand gegeben sind, um auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligter untereinander sowie auch im Verhältnis zum Staat selbst einzuwirken. Darüber hinaus handelt es sich dabei um einen Oberbegriff, welcher sich auf das Recht des Wirtschaftsverkehrs bezieht sowie auch auf alle rechtlichen Grundlagen der Wirtschaftspolitik.
Die Bereiche des Wirtschaftsrechts umfassen:
  • das Wirtschaftsverfassungsrecht
  • das Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • das Wirtschaftsprivatrecht
  • das Wirtschaftsstrafrecht
Wobei zu beachten ist, dass auf einer internationalen Ebene die Wirtschaft durch das internationale Wirtschaftrecht geregelt wird.
Das Wirtschaftsverfassungsrecht
Zum Wirtschaftsverfassungsrecht ist grundsätzlich zu sagen, dass das Grundgesetz, welches für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist, keine ausdrücklich festgelegte oder auch bestimmte Wirtschaftsform bezogen auf Deutschland vorsieht. Stattdessen ermöglicht es der Art. 15 GG im Prinzip sogar eine Sozialisierung bestimmter sogenannter Ur-Güter, wobei dies durch eine angemessene Entschädigung erfolgen kann.

Das Bundesverfassungsgereicht Deutschlands betrachtet das Grundgesetzt als neutrale Gesetzform, bezogen auf die Wirtschaftspolitik, was nicht bedeutet, dass die Wirtschaftsverfassung nicht trotzdem durch die Verfassungsprinzipien des Rechts- und Sozialstaats sowie auch der Demokratie und der Grundrechte gegeben ist. Verfassungsrechtliche Vorgaben, die für das Wirtschaftsleben Gültigkeit haben, sind daher insbesondere in nachfolgenden Bestimmungen enthalten:
  • Art. 2 GG - Wirtschaften als Ausdruck der Freien Persönlichkeitsentfaltung
  • Art. 9 GG - insbesondere Abs. 3 Koalitionsfreiheit
  • Art. 12 GG – Berufsfreiheit
  • Art. 14 GG – Eigentumsgarantie
  • Art. 74 Nr. 11 GG - Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft
  • Art. 109 Abs. 2 GG - Haushaltsautonomie von Bund und Ländern
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht
Eine Beeinflussung des Staates im Bereich des Wirtschaftslebens kann auf unterschiedliche und damit auch sehr vielfältige Weise erfolgen. Allerdings ist hierfür eine gesetzliche Ermächtigung nötig, die auf dem Prinzip des Gesetzesvorbehalts begründet ist. Dabei ist natürlich entscheidend, ob eine Beeinflussung durch den Staat dazu dient, den Handlungen der Wirtschaftsteilnehmer gewisse Schranken zu setzen oder diese stattdessen fördern will. Man unterscheidet hier das Verwaltungshandeln durch Eingriffs- und Leistungsverwaltung.

Die sogenannte Eingriffsverwaltung ist historisch betrachtet ein älteres Recht und setze sich insbesondere im 19. Jahrhundert aus dem klassischen Gewerberecht zusammen wie auch einem speziellen Recht der sogenannten Gefahrenabwehr. In der heutigen Zeit beinhaltet dieses auch das Kartellrecht sowie auch die Fusionskontrolle, die dem Zweck der Monopolkontrolle dient sowie auch der Marktmachtbegrenzung von Unternehmen. Darüber hinaus haben auch zahlreiche weitere Gesetze Gültigkeit, die zur Regulierung von bestimmten regulierten Wirtschaftsbereichen wie beispielsweise Finanzdienstleistungen, Energieversorgung etc. dienen.

Das aktuelle und moderne Wirtschaftsrecht zeigt seine Präsenz in praktisch jedem Bereich des Wirtschaftslebens, so dass man sagen kann, dass es sehr weitläufig und spezialisiert ist. Dies bezieht sich zusätzlich auch auf unterschiedliche Formen der Leistungsverwaltung, welches u. a. auch das Subventionsrecht beinhaltet und darüber hinaus auch auf diverse weitere Vorschriften die sich auf die Wirtschaftslenkung beziehen.
Das Wirtschaftsprivatrecht
Die Bezeichnung Wirtschaftsprivatrecht weist keine gesetzliche Fixierung auf, was bedeutet, dass keine Gesamtkodifikation des Wirtschaftsprivatrechts existent ist und der Gesetzgeber diesen Begriff bisher auch nicht in Verwendung hat, sondern er ausschließlich in der Unterrichtspraxis, beispielsweise an Universitäten, Verwendung findet und auf diese Weise seinen Weg in die Fachliteratur im Bereich Recht gefunden hat. Der Begriff bezieht sich insgesamt meist auf verschiedene Bereiche des Privatrechts.

Der Begriff Wirtschaftsprivatrecht beinhaltet im Grunde alle Vorschriften, die sich auf den Austausch von Gütern und Leistungen beziehen, beispielsweise zwischen Herstellern und Händlern und Konsumenten zum einen und zwischen Unternehmen auf der anderen Seite. Festgelegt sind die zutreffenden Regelungen im BGB, im Handelsrecht, kurz HGB, im GmbHG, im AktG sowie auch um GenG und in diversen anderen Gesetzen. Über diese Vorschriften hinaus, kommen auch die Regeln des gewerblichen Rechtschutzes zur Anwendung, beispielsweise bei Markenrecht, beim Urheberrecht, beim Geschmacksmusterrecht sowie auch beim Patentrecht etc.
Das Wirtschaftsstrafrecht
Seit etwa der 90`er Jahre ist aufgrund einer Ausweitung des sogenannten Untreue-Paragraphen des StGB kann eine strafgerichtliche Nachprüfung der unternehmerischen Entscheidungsfindung durchaus vorgenommen werden, was viele Jahre lang nicht der Fall gewesen ist, so dass man an dieser Stelle die einzelnen kriminellen Handlungen definieren musste. Ein wegweisender Punkt war an dieser Stelle insbesondere das Mannesmann-Urteil des Bundesgerichtshofes. Auch findet eine stetige Ausweirung des Nebenstrafrechtes statt, so dass aktuell kaum noch Branchen davon unberührt bleiben. So finden sich beispielsweise umfassende Vorschriften bezogen auf die Sanktionserteilung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie auch im Exportkontrollrecht.

Verwandte "Wirtschaftsrecht" Rechtsbegriffe

Liquidität, Bilanz, Jahresabschluss, Vertragsgestaltung, GmbH, Geschäftsführerhaftung, Handel, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Rechtsformen, Aktiengesellschaft, Vertragsrecht, Zivilrecht, Haftung, Vorstand, Geschäftsführer, Wirtschaftskriminalität, Subventionsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Vergaberecht, Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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