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Gesetz - AUG
Auslandsunterhaltsgesetz - AUG
Kapitel 1
Abschnitt 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
-
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
-
§ 4 Zentrale Behörde
-
§ 5 Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde
-
§ 6 Unterstützung durch das Jugendamt
Abschnitt 3
Unterabschnitt 1
-
§ 7 Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration
-
§ 8 Inhalt und Form des Antrages
-
§ 9 Umfang der Vorprüfung
-
§ 10 Übersetzung des Antrages
-
§ 11 Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde
-
§ 12 Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland
Unterabschnitt 2
-
§ 13 Übersetzung des Antrages
-
§ 14 Inhalt und Form des Antrages
-
§ 15 Behandlung einer vorläufigen Entscheidung
Abschnitt 4
-
§ 16 Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels
-
§ 17 Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels
-
§ 18 Benachrichtigung über die Datenerhebung
-
§ 19 Übermittlung und Löschung von Daten
Abschnitt 5
-
§ 20 Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
-
§ 21 Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
-
§ 22 Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
-
§ 23 Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln
-
§ 24 Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit
Abschnitt 6
-
§ 25 Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
-
§ 26 Örtliche Zuständigkeit
-
§ 27 Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit
-
§ 28 Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
-
§ 29 Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Kapitel 2
Abschnitt 1
-
§ 30 Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen
-
§ 31 Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
-
§ 32 Einstellung der Zwangsvollstreckung
-
§ 33 Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch
-
§ 34 Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels
Abschnitt 2
-
§ 35 Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
Unterabschnitt 1
-
§ 36 Antragstellung
-
§ 37 Zustellungsempfänger
-
§ 38 Verfahren
-
§ 39 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
-
§ 40 Entscheidung
-
§ 41 Vollstreckungsklausel
-
§ 42 Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2
-
§ 43 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
-
§ 44 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
-
§ 45 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
-
§ 46 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
-
§ 47 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
-
§ 48 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3
-
§ 49 Prüfung der Beschränkung
-
§ 50 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
-
§ 51 Versteigerung beweglicher Sachen
-
§ 52 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
-
§ 53 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
-
§ 54 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4
-
§ 55 Verfahren
-
§ 56 Kostenentscheidung
Abschnitt 4
Unterabschnitt 1
-
§ 57 Anwendung von Vorschriften
-
§ 58 Anhörung
-
§ 59 Beschwerdefrist
-
§ 60 Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes
Unterabschnitt 2
-
§ 61 Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung
-
§ 62 Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens
Unterabschnitt 3
-
§ 63 Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren
Abschnitt 5
-
§ 64 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
Kapitel 3
Abschnitt 1
-
§ 65 Vollstreckung
-
§ 66 Vollstreckungsabwehrantrag
-
§ 67 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
-
§ 68 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
Abschnitt 2
-
§ 69 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
Kapitel 4
-
§ 70 Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
-
§ 71 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
-
§ 72 Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland
-
§ 73 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
-
§ 74 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
-
§ 75 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Kapitel 5
Abschnitt 1
-
§ 76 Übersetzungen
Abschnitt 2
-
§ 77 Übergangsvorschriften
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