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Gesetz - AuslWBG
Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds - AuslWBG
Abschnitt I
-
§ 1 Auslandsbonds, Begebungsland
-
§ 2 Bereinigung der Auslandsbonds
-
§ 3 Voraussetzungen der Anerkennung
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§ 4 Feststellungsbescheide
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§ 5 Nebenurkunden
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§ 6 Tilgungsstücke
-
§ 7 Anmeldung beim Auslandsbevollmächtigten
-
§ 8 Auslandsbevollmächtigte
-
§ 9 Auslandsspruchstellen
-
§ 10 Anmeldung bei der Prüfstelle
-
§ 11 Prüfstellen
-
§ 12 Amtliche Liste der anerkannten Auslandsbonds
-
§ 13 Sammelanerkennung
-
§ 14 Leistungsverbot
-
§ 15 Ersatzurkunden
-
§ 16 Entzogene Auslandsbonds
-
§ 17 Amts- und Rechtshilfe
-
§ 18 Entgegennahme von Anmeldungen und Erklärungen
-
§ 19 Stichtag
-
§ 20 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Abschnitt II
-
§ 21 Anmeldung, Anmeldefristen
-
§ 22 Inhalt der Anmeldung
-
§ 23 Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
-
§ 24 Beweisführung
-
§ 25 Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten
-
§ 26 Zurücknahme der Anmeldung
-
§ 27 Anerkennung des Auslandsbonds
-
§ 28 Ablehnung der Anerkennung
-
§ 29 Rechtsbehelfe
-
§ 30 Antrag auf Überprüfung der Ablehnung
-
§ 31 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
-
§ 32 Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung
-
§ 33 Anrufung eines Gerichts des Begebungslands
-
§ 34 Vereinbarte Schiedsgerichte
-
§ 35 Gesetzliche Schiedsgerichte
-
§ 36 Maßnahmen bei endgültiger Ablehnung
Abschnitt III
-
§ 37 Anmeldung, Anmeldefristen
-
§ 38 Rechtmäßiger Erwerb
-
§ 39 Inhalt der Anmeldung
-
§ 40 Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
-
§ 41 Beweisführung
-
§ 42 Unzuständigkeit der Prüfstelle
-
§ 43 Zurücknahme der Anmeldung
-
§ 44 Anerkennung durch die Prüfstelle
-
§ 45 Vorlage an die Kammer für Wertpapierbereinigung
-
§ 46 Einspruch des Ausstellers
-
§ 47 Verfahren und Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung
-
§ 48 Durchführung der Entscheidung
Abschnitt IV
-
§ 49
Abschnitt V
-
§ 50 Kraftlosigkeit nicht anerkannter Auslandsbonds
-
§ 51 Nachträgliche Anerkennung
-
§ 52 Entschädigungsansprüche für kraftlos gewordene Auslandsbonds
-
§ 53 Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden
-
§ 54 Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke
Abschnitt VI
-
§ 55 Antrag auf Sammelanerkennung
-
§ 56 Ermittlungen
-
§ 57 Entscheidung über die Sammelanerkennung
-
§ 58 Durchführungsvorschriften
Abschnitt VII
-
§ 59 Voraussetzungen der Freigabe
-
§ 60 Gerichtliche Geltendmachung des Freigabeverlangens
-
§ 61 Wirkung der Freigabeentscheidung
Abschnitt VIII
-
§ 62 Verfahrenskosten
-
§ 63 Erstattung von Aufwendungen
-
§ 64 Verwaltungsabgabe
-
§ 65 Durchführungsvorschriften
Abschnitt IX
-
§ 66 Bindende Wirkung der Entscheidungen
-
§ 67 Ausschließliche Zuständigkeit
-
§ 68 Pfandrechte und andere Rechte Dritter an Auslandsbonds
-
§ 69 Sinngemäß anzuwendende Vorschriften
-
§ 70 Zustellungen
-
§ 71 Kammern für Wertpapierbereinigung
-
§ 72 Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Kammer für Wertpapierbereinigung
-
§ 73 Mehrheit von Ausstellern
-
§ 74 Auslandsbonds des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen
-
§ 75 Ein- und Ausfuhrvorschriften
-
§ 76 Durchführungsvorschriften
-
§ 77 Mitwirkung des Begebungslands
Abschnitt X
-
§ 78 Land Berlin
-
§ 79 Inkrafttreten
-
Anlage 1 (§ 1 Abs. 1)
Verzeichnis der Auslandsbonds
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