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Gesetz - 3. DV-BEG
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
I.
1.
-
§ 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens
-
§ 2 Selbständige Erwerbstätigkeit
-
§ 3 Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit
-
§ 4 Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit
-
§ 5 Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten
2.
a)
-
§ 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
-
§ 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
-
§ 8 Höhe des Darlehens
-
§ 9 Unmöglichkeit der Sicherung
-
§ 10 Zusätzliches Darlehen
-
§ 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
b)
-
§ 12 Zeitliche Begrenzung der Kapitalentschädigung
-
§ 13 Berechnung der Kapitalentschädigung
-
§ 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
-
§ 15 Erreichbare Dienstbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten
-
§ 16 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
-
§ 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG
-
§ 18 Umrechnung der Kapitalentschädigung
-
§ 19 Weiterleistung der Kapitalentschädigung
-
§ 20 Anzeigepflicht
c)
-
§ 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht
-
§ 22 Berechnung der Rente
-
§ 22a Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente
(§ 83 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes)
-
§ 22b Zahlung der Rente
-
§ 23 Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953
-
§ 24 Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
-
§ 24a Renten für den überlebenden Ehegatten in den Fällen des § 86 Abs. 6 BEG
-
§ 25 Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
-
§ 25a Erlöschen der Rente
-
§ 26 Anzeigepflicht
-
§ 27 Änderung der Verhältnisse
II.
1.
a)
-
§ 28 Voraussetzung für die Darlehnsgewährung
b)
-
§ 29 Berechnung der Kapitalentschädigung
-
§ 30 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
-
§ 31 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
-
§ 32 Berücksichtigung anderweitigen Einkommens
c)
-
§ 33 Berechnung der Rente
-
§ 33a Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente
(§ 95 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes)
-
§ 34 Mindestrente
-
§ 35 Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder
-
§ 35a Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG
-
§ 35b Rente für den überlebenden Ehegatten im Falle der §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG
-
§ 35c Erlöschen der Rente
2.
-
§ 36
III.
-
§ 37
IV.
-
§ 38
V.
-
§ 38a
VI.
-
§ 39
VII.
-
§ 40 Verteilung von anzurechnenden Leistungen
-
§ 41 Aufrundung der Entschädigungsleistungen
-
§ 41a Stichtag für Neufestsetzung der Renten
-
§ 41b Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
-
§ 42
-
§ 43 Zeitlicher Anwendungsbereich
-
Anlage 1 zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG
Einkommensübersicht
-
Anlage 2 zu § 13 der 3.DV-BEG
Besoldungsübersicht Kapitalentschädigung
-
Anlage 3 zu § 14 der 3.DV-BEG
Besoldungsübersicht
-
Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 der 3. DV-BEG
Besoldungsübersicht
-
Anlage 5a (zu § 22 der 3. DV-BEG)
Besoldungsübersicht Rente
-
Anlage 5b (zu § 22 der 3.DV-BEG)
Besoldungsübersicht Rente
-
Anlage 5c zu § 22 der 3. DV-BEG
Besoldungsübersicht Rente
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