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Gesetz - DEÜV
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV
Erster Abschnitt
-
§ 1 Grundsatz
-
§ 2 Meldepflichtige
-
§ 3 Zu meldender Personenkreis
-
§ 4
-
§ 5 Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
-
§ 6 Anmeldung
-
§ 7 Sofortmeldung
-
§ 8 Abmeldung
-
§ 8a Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses
-
§ 9 Unterbrechungsmeldung
-
§ 10 Jahresmeldung
-
§ 11 Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
-
§ 11a Meldungen von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen
-
§ 11b Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung sowie bei Bezug von weiteren beitragspflichtigen Einnahmen
-
§ 12 Sonstige Meldungen
-
§ 13 Meldungen für geringfügig Beschäftigte
Zweiter Unterabschnitt
-
§ 14 Stornierung
-
§ 15 (weggefallen)
Dritter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
-
§ 16 Grundsatz
-
§ 17 Datenübertragung
Zweiter Unterabschnitt
-
§ 18 Grundsatz
-
§ 19 Antrag
-
§ 20 Systemprüfung
-
§ 21 Zulassungsbescheid
-
§ 22 Gemeinsame Grundsätze
Dritter Unterabschnitt
-
§ 23 Annahmestelle, Zeitpunkt
-
§ 24
-
§ 25 Unterrichtung des Arbeitnehmers
Vierter Abschnitt
-
§ 26 Beitragsnachweise
-
§§ 27 und 28 (weggefallen)
Fünfter Abschnitt
-
§§ 29 und 30 (weggefallen)
-
§ 31 Sonderregelungen
Sechster Abschnitt
-
§ 32 Weiterleitung von Daten
-
§ 33 Übernahme und Prüfung der Daten durch die Einzugsstellen
-
§ 34 Datenweiterleitung
-
§ 35
-
§ 36 Aufgaben der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung
-
§ 37 (weggefallen)
Siebter Abschnitt
-
§ 38 Entgeltersatzleistungen
-
§ 39 Anrechnungszeiten, Sperrzeiten
-
§ 40 Zeiten des Wehr- und Zivildienstes
-
§ 40a Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
Achter Abschnitt
-
§ 41 Ordnungswidrigkeiten
Neunter Abschnitt
-
§ 42 Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge
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