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Gesetz - IndElAusbV 2007
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Teil 1
-
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
-
§ 2 Ausbildungsdauer
-
§ 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
-
§ 4 Ausbildungsplan
-
§ 5 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
-
§ 6 Abschlussprüfung
Teil 2
-
§ 7 Ausbildungsberufsbild
-
§ 8 Ausbildungsrahmenplan
-
§ 9 Teil 1 der Abschlussprüfung
-
§ 10 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 3
-
§ 11 Ausbildungsberufsbild
-
§ 12 Ausbildungsrahmenplan
-
§ 13 Teil 1 der Abschlussprüfung
-
§ 14 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 4
-
§ 15 Ausbildungsberufsbild
-
§ 16 Ausbildungsrahmenplan
-
§ 17 Teil 1 der Abschlussprüfung
-
§ 18 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 5
-
§ 19 Ausbildungsberufsbild
-
§ 20 Ausbildungsrahmenplan
-
§ 21 Teil 1 der Abschlussprüfung
-
§ 22 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 6
-
§ 23 Ausbildungsberufsbild
-
§ 24 Ausbildungsrahmenplan
-
§ 25 Teil 1 der Abschlussprüfung
-
§ 26 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 7
-
§ 27 Ausbildungsberufsbild
-
§ 28 Ausbildungsrahmenplan
-
§ 29 Teil 1 der Abschlussprüfung
-
§ 30 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 8
-
§ 31 Bestehensregelung
-
§ 32 Übergangsregelung
-
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
-
Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20, 24 und 28)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
-
Anlage 2 (zu § 8)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
-
Anlage 3 (zu § 12)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik
-
Anlage 4 (zu § 16)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik
-
Anlage 5 (zu § 20)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme
-
Anlage 6 (zu § 24)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Systeminformatiker/zur Systeminformatikerin
-
Anlage 7 (zu § 28)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/zur Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme
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