Was?
(Thema, Rechtsgebiet, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Wo?
(PLZ, Ort, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Home
Ratgeber
News
Rechtstipps
Anwalt fragen
Anwalt beauftragen
Anwalt anrufen
E-Mail Beratung
Sie suchen kompetente Rechtsberatung?
Finden Sie den passenden Rechtsanwalt
Telefon
Rufen Sie den Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung durch den Anwalt
» Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro
» Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Aufgabe/Auftrag einstellen, Rechtsgebiet auswählen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung
» Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl
» E-Mail Beratung
Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt
» Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
» Call Back Service
» Kontaktformular
Gesetz - RVG
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG
Abschnitt 1
-
§ 1 Geltungsbereich
-
§ 2 Höhe der Vergütung
-
§ 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
-
§ 3a Vergütungsvereinbarung
-
§ 4 Erfolgsunabhängige Vergütung
-
§ 4a Erfolgshonorar
-
§ 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
-
§ 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
-
§ 6 Mehrere Rechtsanwälte
-
§ 7 Mehrere Auftraggeber
-
§ 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
-
§ 9 Vorschuss
-
§ 10 Berechnung
-
§ 11 Festsetzung der Vergütung
-
§ 12 Anwendung von Vorschriften für die Prozesskostenhilfe
-
§ 12a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
-
§ 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
Abschnitt 2
-
§ 13 Wertgebühren
-
§ 14 Rahmengebühren
-
§ 15 Abgeltungsbereich der Gebühren
-
§ 15a Anrechnung einer Gebühr
Abschnitt 3
-
§ 16 Dieselbe Angelegenheit
-
§ 17 Verschiedene Angelegenheiten
-
§ 18 Besondere Angelegenheiten
-
§ 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
-
§ 20 Verweisung, Abgabe
-
§ 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
Abschnitt 4
-
§ 22 Grundsatz
-
§ 23 Allgemeine Wertvorschrift
-
§ 23a Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
-
§ 24 (weggefallen)
-
§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
-
§ 25 Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung
-
§ 26 Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
-
§ 27 Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
-
§ 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
-
§ 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
-
§ 30 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz
-
§ 31 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
-
§ 31a Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
-
§ 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
-
§ 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
Abschnitt 5
-
§ 34 Beratung, Gutachten und Mediation
-
§ 35 Hilfeleistung in Steuersachen
-
§ 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
Abschnitt 6
-
§ 37 Verfahren vor den Verfassungsgerichten
-
§ 38 Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
-
§ 39 In Scheidungs- und Lebenspartnerschaftssachen beigeordneter Rechtsanwalt
-
§ 40 Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
-
§ 41 Prozesspfleger
-
§ 41a Vertreter des Musterklägers
Abschnitt 7
-
§ 42 Feststellung einer Pauschgebühr
-
§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
Abschnitt 8
-
§ 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
-
§ 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
-
§ 46 Auslagen und Aufwendungen
-
§ 47 Vorschuss
-
§ 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
-
§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
-
§ 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
-
§ 51 Festsetzung einer Pauschgebühr in Straf- und Bußgeldsachen
-
§ 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
-
§ 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
-
§ 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
-
§ 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
-
§ 56 Erinnerung und Beschwerde
-
§ 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
-
§ 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
-
§ 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
Abschnitt 9
-
§ 59a Bekanntmachung von Neufassungen
-
§ 60 Übergangsvorschrift
-
§ 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
-
§ 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
-
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Vergütungsverzeichnis
-
Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1)
Ich habe einen Account
Benutzername / E-Mail
Passwort
Ich habe noch keinen Account
E-Mail Adresse
Passwort
Wiederholung
Anrede
Herr
Frau
Vorname
Nachname
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.